Recht, Steuer & IT
12. Januar 2017

Bafin bittet zur Konsultation

Gleich mehrere Rundschreiben hat die Bafin zur Konsultation gestellt. Die Zeit für Stellungnahmen ist kurz.

Drei Tage vor Weihnachten hat die Bafin einen 51-seitigen Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zur Anlage des Sicherungsvermögens (Kapitalanlagerundschreiben) für alle zum Erstversicherungsgeschäft zugelassenen Unternehmen, auf die die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (Paragrafen 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie inländische Pensionskassen und Pensionsfonds geboren und zur Konsultation gestellt. Rundschreiben enthalten nähere Vorgaben zu den Vorschriften der Anlageverordnung. Die Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens enthalten unter anderem Vorgaben zur praktischen Umsetzung des Kapitalanlagemanagements, allgemeine Anlagegrundsätze wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung sowie den zulässigen Anlagekatalog. Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf werden bis Ende Januar entgegengenommen. Wie die Bafin weiter mitteilt, ersetzt das Rundschreiben mit Inkrafttreten das bisher geltende Rundschreiben 4/2011. Außerdem werden die Rundschreiben 1/2002 und 7/2004 mit dem neuen Kapitalanlagerundschreiben aufgehoben.
Ebenfalls zur Konsultation stellte die Bafin zum Jahresanfang das Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten. Wie auch das Kapitalanlagerundschreiben gilt es für kleine Versicherungsunternehmen, inländische Pensionskassen und Pensionsfonds. Dieses Rundschreiben wird den Paragrafen 15 Absatz 1 Satz 2 VAG sowie die Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung konkretisieren. Stellungnahmen nimmt die Bafin auch zu diesem Rundschreiben bis zum 31. Januar 2017 entgegen. Das Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten wird das im Jahr 2000 veröffentlichte Derivate-Rundschreiben sowie das Rundschreiben zu strukturierten Produkten von 1999 ersetzen.
Solvency II und Closet Indexing
Für sogenannte Solvency-II-Unternehmen hat die Bafin bereits am 7. Dezember den Entwurf eines neuen Rundschreibens zum Sicherungsvermögen zur Konsultation gestellt. Es soll das Rundschreiben zur Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses und zur Aufbewahrung des Sicherungsvermögens ersetzen, das im Zuge der Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie überarbeitet werden muss.
Von einer weiteren Konsultation ist die Fondsbranche betroffen. Wie die Bafin ebenfalls am 21. Dezember mitteilte, habe man die Closet-Indexing-Untersuchung beendet und Transparenzdefizite festgestellt. Nunmehr soll die Fondsbranche zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Darüber hinaus sieht die Bafin derzeit keinen Anlass, aufgrund der Untersuchungsergebnisse in die Vergütungsstrukturen der Kapitalverwaltungsgesellschaften einzugreifen.
portfolio institutionell newsflash 12.01.2017/Patrick Eisele
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