Recht, Steuer & IT
31. Januar 2025

Bafin bittet Versicherer und Altersversorger zur Konsultation

R-2/2017-Entwurf zu „MaGo“ für SII-VU „schlanker und anwendungsfreundlicher“. Neufassung der „Allgemeinverfügung Pensionsdaten Eiopa“.

Die Bafin hat einen Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU)“ veröffentlicht. Der Entwurf steht zur öffentlichen Konsultation bereit.
Wie die Finanzaufsicht mitteilt, präzisiert und ergänzt das überarbeitete Rundschreiben bestehende Themen. So konkretisiere Kapitel 8 die Anforderungen an die Geschäftsorganisation auf Gruppenebene.

Neue Aspekte wie beispielsweise der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wurden laut Bafin ebenfalls behandelt, ebenso wie übergeordnete Themen aus neueren Rundschreiben. Hierzu gehören das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ und das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach Paragraf 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)“.

Die bisher getrennt zum Rundschreiben erstellten FAQs wurden nun in die „MaGo“ für S II-VU integriert. Themen, die nicht mit der Geschäftsorganisation unmittelbar zusammenhängen, werden als eigenständige Publikation veröffentlicht. Dies betrifft unter anderem das bisherige Kapitel 11 zu den Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf Eigenmittel, das inhaltlich nicht verändert und daher nicht konsultiert wird. Diese Änderungen machen nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde das Rundschreiben schlanker und anwendungsfreundlicher.

Interessierte können Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis zum 26. Februar 2025 senden. Die eingereichten Stellungnahmen sollen, bei Einverständnis des Absenders, auf der Bafin-Website veröffentlicht werden.

Neufassung der „Allgemeinverfügung Pensionsdaten Eiopa“

Außerdem hat die Bafin ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten Eiopa“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst hat.

Die Eiopa hatte den bisherigen Beschluss (EIOPA-BoS/20-362) aktualisiert und die Taxonomie 2.9.0 neu gefasst. Sie habe einzelne Templates ergänzt, Unstimmigkeiten beseitigt, vereinheitlicht und Ausfüllhinweise hinzugefügt. Stellungnahmen nimmt die Bafin bis zum 12. Februar 2025 entgegen.

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