Bafin beziffert die Kosten von Pensionskassen
Die Finanzaufsicht sieht kein strukturelles Kostenproblem bei den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das und mehr zeigen die Ergebnisse einer Umfrage über Kosten von Pensionskassen und Pensionsfonds.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Das zeigt eine Auswertung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), bei der es unter anderem um Kosten von Pensionskassen und anderen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) geht, zum Beispiel die Verwaltungs-, Anlage- und Transaktionskosten in der Kapitalanlage.
Wie die Bafin berichtet, sei nicht erkennbar, „dass die Kosten systematisch zu hoch sind“. Ein strukturelles Kostenproblem gebe es also nicht, schlussfolgern die Finanzmarktwächter. Daher hält die Behörde ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen für überflüssig. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.
Den Angaben zufolge sei das Gesamtkostenniveau deutscher EbAV ähnlich dem der Niederlande, dem größten EbAV-Markt der Europäischen Union. In den Niederlanden gebe es schon seit Jahren Kostentransparenzinitiativen und ein umfassendes Kosten-Berichtswesen gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Hintergrund für die Untersuchung der Bafin war eine Stellungnahme der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa). Sie hatte im Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die europäischen EbAV an ihre nationalen Aufsichtsbehörden umfassend und regelmäßig über ihre Kosten berichten. Gleichzeitig hatte Eiopa ermöglicht, dass die Aufsichtsbehörden vor der Entscheidung hierüber die Kostensituation der von ihnen beaufsichtigten EbAV analysieren, wie die Bafin hervorhebt.
Vor diesem Hintergrund mussten im vergangenen Jahr etwa 70 große Pensionskassen und -fonds alle ihre Kosten des Jahres 2021 an die Bafin übermitteln. Gemessen an der Bilanzsumme der Unternehmen entsprach dies mehr als 90 Prozent des deutschen Gesamtmarkts.
Kosten von Pensionskassen und Pensionsfonds werden sichtbar
Schon seit langem müssen die EbAV der Bafin jährlich Daten über ihre wirtschaftliche Entwicklung melden, dazu zählen auch Kosten. Die aktuelle Analyse sei deutlich darüber hinausgegangen: Für das Jahr 2021 mussten die Adressaten alle expliziten und impliziten Kosten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermitteln. Dazu gehörten den Angaben zufolge beispielsweise auch die Kosten von Investmentfonds, die EbAV als Kapitalanlage halten.
Kosten, die den Inventarwert der Fonds mindern, hatten die EbAV bisher nicht ausdrücklich ausgewiesen. Gleiches galt für implizite Kosten, die beim Kauf und Verkauf von Kapitalanlagen anfallen können. Zudem mussten alle Kosten identifiziert werden, die der Arbeitgeber direkt trägt. Es galt das Brutto-Prinzip: Kosten durften nicht mit Erlösen verrechnet werden.
Tatsächlich deckte die umfassende Analyse nach Bafin-Angaben Kosten von 0,49 Prozentpunkten auf, die im bestehenden Berichtswesen nicht enthalten waren. Der Aufwand, diese zusätzlichen Daten zu ermitteln, sei aber hoch. Das gelte vor allem für Kosten in Investmentfonds, die in der Regel nur die Kapitalverwaltungsgesellschaften herausfinden konnten. Die Finanzaufseher bezweifeln, dass ein umfassendes regelmäßiges Kosten-Berichtswesen zu spürbaren Einsparungen führen würde. Angesichts des geringen Nutzens und des hohen Aufwands scheine daher ein solches Berichtswesen nicht angemessen.
Lesetipp: Kleine und mittelgroße Pensionskassen stehen vor jeder Menge Herausforderungen. Dabei geht es um so erfolgskritische Themen wie Kapitalanlage und Bestandsverwaltung. Ansätze, die Komplexität und damit auch die Kosten von Pensionskassen und Pensionsfonds zu bewältigen, gibt es einige.
Autoren: Tobias Bürger In Verbindung stehende Artikel:
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