Recht, Steuer & IT
Bahnbrechende Grundsatzentscheidung zur Besteuerung und Gewerblichkeit von PE-Fonds
Gemäß einer Entscheidung des BFH sind Gewinne aus ausländischen Private-Equity-Fonds als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren, für die auch die Anwendung der Freistellungsmethode eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt. Dies kann zu steuerlich positiven Effekten führen, für steuerbefreite Investoren aber nachteilig sein.