Risikomanagement bei reinen Beitragszusagen – individuell oder kollektiv?
Ende 2022 wurden die ersten beiden Sozialpartnermodelle mit reinen Beitragszusagen zugelassen, also knapp fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Mit dieser völlig neuen Zusageform sollte die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland nun auch in der Praxis in eine neue Welt eintreten, mit dem Verzicht auf Garantien soll die Verbreitung der bAV gestärkt und vor allem auch das Erzielen attraktiver Renditen ermöglicht werden.