Angeschlagene Pensionskassen sollen bei ihren Trägerunternehmen um Unterstützung werben. Bei mehreren Trägern besteht jedoch oft keine Einigkeit. Neue gesetzliche Regeln sollen hier Abhilfe schaffen und forcieren die subsidiäre Haftung der Arbeitgeber.
Die Kapitalanlage betrieblicher Versorgungswerke stößt im andauernden Niedrigzinsumfeld an ihre Grenzen. Der Ruf nach drastischer Senkung der Garantien wird dabei lauter. Was die großen Versorgungswerke tun.
Die Alterssicherung muss im andauernden Niedrigzinsumfeld neu aufgestellt werden. Der verstärkte Einstieg in renditestärkere Anlagen ist trotz Corona-Crash kaum umkehrbar.
Neue Informationen zum Sozialpartnermodell fließen nur spärlich. Vor allem, weil sich die Gewerkschaften mit der Kapitalanlage ohne Garantien schwertun. Der Börsenrutsch und grundsätzliche Kritik von Verdi an den Arbeitgebern machen die Sache nicht leichter. Das erste Pilotmodell soll nun bis zum Sommer kommen.
Grüezi mitenand aus der Schweiz: Eidgenössische weisen zu deutschen Pensionskassen Parallelen, aber auch Unterschiede auf. Diese können Orientierung für die deutsche Altersvorsorge bieten.
Im Beitrag „Schweigen ist manchmal Gold“ (Heft 3/20, Seite 23) ist ein Zitat zu einem früheren BAG-Urteil versehentlich Dr. Bertram Zwanziger, Vorsitzender Richter am BAG, zugeschrieben worden. Das Versehen bitten wir zu entschuldigen.
Die Zinsen sinken, der Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen bei vielen Dax-Konzernen wächst. Die bAV erweist sich damit als robust, zeigen mehrere Analysen. Völlig unnötig schießt ein Stresstest der europäischen Aufsicht quer.
Die Pensionskassen kommen nicht zur Ruhe. Besonders bei der Steuerberater-Pensionskasse werden Lücken im gesetzlichen Insolvenzschutz offenbar, die nun generell geschlossen werden sollen. Dazu trägt indirekt auch ein EuGH-Urteil bei.
Neben alternativen Kapitalanlagen kommt es für die institutionellen Anbieter der bAV auch auf effiziente digitale Verwaltung der Prozesse, Verträge und Ausrichtung künftiger Geschäftsmodelle an. Da tut sich endlich was im Markt.
Die Steuerberater-Pensionskasse muss das Neugeschäft wohl dauerhaft einstellen und wird abgewickelt. Ein bislang einmaliger Aufsichtsakt. Andere Kassen müssen ihre Rückstellungen kräftig erhöhen oder Nachschüsse der Arbeitgeber fordern, um die Zusagen erfüllen zu können. Nun droht auch noch die Insolvenzpflicht im PSV. Die Produktkategorie muss sich neu erfinden.