Die 100-Prozent-Garantie macht der versicherungsförmigen bAV zu schaffen. Doch die Politik bleibt noch stur. Versicherer weichen derweil auf passendere bAV-Zusagen aus. Neue Studien halten eine Mindestgarantie von 70 bis 80 Prozent für angemessen.
Die Zuschusspflicht der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen spült den Anbietern noch mehr Geld in die Kassen. Doch wohin mit der Anlage? Mehrere Versicherer und Versorgungswerke geben Einblicke in ihre Anlagestrategien.
Die deutsche Altersvorsorge ist eine Dauerbaustelle. Zur Inspiration lohnt ein Blick auf unsere Nachbarn. Doch auch in der Schweiz bringen Niedrigzins und Demografie das System in Schieflage.
Die Lebensversicherer stehen vor fundamentalen Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle sind ebenso gefragt wie modifizierte Garantien gerade auch in der bAV und eine Neupositionierung der staatlich geförderten Riester-Rente. portfolio institutionell befragt Vorstände und bAV-Führungskräfte maßgeblicher Anbieter.
Neue gesetzliche Regeln zwingen Arbeitgeber ab 2022 in der Entgeltumwandlung zu einem 15-Prozent-Zuschuss. Das war ursprünglich nicht geplant und gibt in der Praxis manches Rätsel auf. Wie sich Firmen und Versicherer darauf einstellen und was dabei auf der Strecke zu bleiben droht.
Der Jahresbericht 2020 des Versicherungsombudsmanns gibt Einblicke auch zu den Beschwerden über bAV-Einrichtungen. Namen nennt der Ombudsmann zwar nie, kann aber konkret helfen oder sogar grundsätzliche Probleme anpacken. Einige markante Fälle.
Der Bafin-Jahresbericht gibt Einblicke in die Aufsicht bei bAV-Einrichtungen. Doch von Transparenz ist die Behörde weit entfernt. Das hat Gründe und spiegelt sich auch in den Beschwerden.
Vor der Wahl geistern viele Staatsfonds-Modelle für die Zusatzvorsorge durch den Markt. Aufmerksamkeit erfährt insbesondere das skandinavische Rentensystem mit staatlichen Aktienfonds in den ersten beiden Säulen. Das taugt aber nur bedingt für Deutschland.
Noch müssen Arbeitgeber bei der BZML volle Garantien geben, obwohl die Anbieter das nicht mehr erwirtschaften können. Das BMF sieht keinen Regelungsbedarf und besiegelt das Aus für die BZML – was kommt dann?
Das erste Sozialpartnermodell startet nach fast zweijähriger Vorankündigung nun zum 1. Juli. Obwohl sich die Gewerkschaften mit Angeboten ohne Garantien schwertun, dürfte die reine Beitragszusage in der bAV immer mehr als Alternative zu unhaltbaren Garantien kommen. Deswegen sollten dem Pilotprojekt bald weitere folgen.