Recht, Steuer & IT
28. Juni 2021

Aufsicht stellt sich gegen Libor

Kommission, EZB, EBA und Esma gegen Libor-Ausgestaltungen. Schonfrist bis Jahresende.

Die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank in ihrer Bankenaufsichtsfunktion, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (Eba) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) haben in der vergangenen Woche eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Darin rufen sie die Marktteilnehmer nachdrücklich dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Einstellung von USD-Libor, GBP-Libor, JPY-Libor, CHF-Libor und Euro-Libor beziehungsweise bis zum Verlust der Repräsentativität dieser Zinssätze zu nutzen, um ihre entsprechenden Engagements deutlich zu reduzieren.

In der Erklärung werden die Marktteilnehmer zudem angehalten, so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2021, in Neuverträgen darauf zu verzichten, die 35 Libor-Ausgestaltungen, einschließlich des USD- Libor, als Referenzzinssätze zu verwenden. Überdies sollen sie den Einsatz von Libor-Sätzen begrenzen, die nach einer geänderten Ermittlungsmethodik veröffentlicht werden, und in allen auf Libor referenzierenden Verträgen robuste Ausweichklauseln zur Benennung alternativer Referenzzinssätze aufnehmen. Weiter kündeten die Europäische Kommission, die EZB-Bankenaufsicht, die Eba und die Esma an, dass man „die Lage und die Libor-Engagements genau beobachten“ werde.

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