Aufbruch in die Garantielosigkeit
Uniper, Arbeitgeber und -nehmer starten Sozialpartnermodell. Dienstleister ist Metzler.
Das Energieunternehmen Uniper, die Gewerkschafter von Verdi und IGBCE und die Arbeitgeberverbände AVEW und AGV Bayern haben sich auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der reinen Beitragszusage in der bAV geeinigt. Damit kommt das erste Sozialpartnermodell in Deutschland an den Start.
Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Bereits seit sechs Jahren bestehe eine bewährte und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen dem Bankhaus Metzler und dem Uniper Konzern. Die Unbedenklichkeit des Pensionsplans Metzler rBZ 1 habe die Bafin im September 2022 antragsgemäß festgestellt.
Arbeitgeber finanzieren Sicherungspuffer
Bereits Ende Mai 2022 verständigten sich laut Pressemitteilung die beteiligten Sozialpartner auf die Inhalte des Tarifvertrags „reine Beitragszusage“ (rBZ). Damit legten die Partner die tarifvertragliche Grundlage. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag (zwei Prozent des Bruttojahresentgelts), einem Matching-Beitrag (1/3 des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt sieben Prozent der geleisteten Beiträge. Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer lässt sich zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase nutzen. Wandeln die Mitarbeitenden zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Die Sozialpartner sind maßgeblich an der Durchführung und Steuerung beteiligt. Sie stellen unter anderem sicher, dass bei der Kapitalanlage ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde eine neue Zusageart, die reine Beitragszusage, auch als Sozialpartnermodell bezeichnet, eingeführt. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an einen externen Versorgungsträger bspw. einen Pensionsfonds, nicht aber zu einer bestimmten Leistung. Der Verzicht auf eine Garantie soll für mehr Rendite sorgen.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | Sozialpartnermodell
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