Asset Manager rüsten sich für Emir
AGI, Deka und die Bayern-LB wollen das Kontrahenten-Ausfallrisiko von OTC-Derivaten verringern und setzen deshalb frühzeitig auf ein zentrales Clearing. Neben einem Plus an Transparenz und Sicherheit ergibt sich dadurch noch ein weiterer Vorteil, nämlich eine niedrigere Eigenmittelunterlegung.
Im Laufe des Jahres 2013 kommt es im Zuge der EU-Verordnung zur Abwicklung des Derivatehandels, der sogenannten Emir-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation), zu einer verpflichtenden Anwendung eines zentralen Clearings. Vor diesem Hintergrund positionieren sich immer mehr Asset Manager mit Lösungen, um die Vorgaben zeitnah erfüllen zu können. Voraussichtlich ab Dezember dieses Jahres wird Allianz Global Investors (AGI) seinen Kunden anbieten, den Handel mit in Kundenportfolien gehaltenen bestimmten OTC-Derivaten („Over-the-Counter“) über eine zentrale Clearing-Stelle abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die Derivate einer zentralen Abwicklung und Besicherung unterzogen. Wie aus einer Mitteilung des Asset Managers hervorgeht, soll den Kunden damit frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Derivate einem zentralen Clearing zu unterziehen. In diesem Zusammenhang greift AGI nach eigener Darstellung auf international renommierte Clearing Broker mit jahrelanger Erfahrung zurück.
Tobias Pross, Leiter des institutionellen Vertriebs in Europa bei AGI, lässt sich mit den Worten zitieren: „Derivate sind in vielen Kundendepots als sinnvolle Bausteine enthalten, da diese zum Beispiel zur Portfolioabsicherung dienen.“ Über ein zentrales Clearing von außerbörslich gehandelten Derivaten könne nun das diesen Produkten innewohnende Kontrahentenrisiko gesenkt werden, so Pross. „Hierdurch verringern sich die sogenannten Tail-Risks, also die Risiken von Extremereignissen“, betont der AGI-Mann. In Zeiten knapper Risikobudgets sei das ein wichtiger Faktor.
Bei AGI verweist man auf die jüngsten Ergebnisse der halbjährlich durchgeführten und im Juni 2012 veröffentlichten Risk-Monitor-Umfrage. Laut dieser hatten gut 45 Prozent der europäischen institutionellen Investoren auf Sicht von zwölf Monaten ein Erreichen ihrer finanziellen Investitionsziele durch das Kontrahentenrisiko als gefährdet angesehen. Bei deutschen Investoren waren es sogar 50 Prozent. Diesem Risiko könne durch eine zentrale Abwicklung von OTC-Derivaten teilweise begegnet werden.
Für Finanzinstitute ergibt sich zudem ein positiver Liquiditätseffekt, wie man bei AGI unterstreicht. Im Rahmen der Eigenanlagen gehaltene, einem zentralen Clearing unterzogene OTC-Derivate müssten künftig mit deutlich weniger Eigenkapital unterlegt werden. „Die Eigenkapitalunterlegung für OTC-Derivate, die einem zentralen Clearing unterzogen wurden, sinkt gemäß Basel III im Vergleich zu vorher um 90 Prozent“, erläutert Pross. Mit einem zentralen Clearing ihrer OTC-Derivate verringern die Finanzinstitute die Risiken und weiten den Spielraum im Rahmen ihrer Eigenanlagen deutlich aus.
Deka und Bayern-LB ziehen mit
Auch die Deka-Bank und die Bayern-LB rüsten sich für die Anforderungen der OTC-Derivateregulierung. So hat die Deka im Rahmen der Emir-Verordnung für ihre eigenen Fonds und OTC-Derivategeschäfte eine Clearing-Lösung entwickelt. Im Zuge dessen wurde sie Direktmitglied beim Clearing-Haus LCH. Das Konzept sei von vornherein darauf angelegt worden, auch die Derivategeschäfte der Sparkassen abzuwickeln. Zur Begründung heißt es, auch die Sparkassen müssten für ihre OTC-Geschäfte, die sie außerhalb des Haftungsverbundes tätigen, künftig auf einen zentralen Kontrahenten zurückgreifen. Indessen hat die Bayern-LB ihre bestehende Mitgliedschaft beim Clearinghaus LCH um das Clearing von Zinsderivaten erweitert. Oliver Dressler, Bereichsleiter Treasury Products bei der Bayern-LB, skizziert die Beweggründe dafür mit den Worten: „Gerade Zins-Swaps gehören zu den wichtigsten Finanzinstrumenten, die Unternehmen in ihrem Risikomanagement einsetzen. Das Clearing solcher Geschäfte über zentrale Kontrahenten entwickelt sich zu einem globalen Standard.“
Emir kommt 2013
Die Emir-Verordnung hat zum Ziel, den außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten standardisierter, transparenter und sicherer zu gestalten. Bislang unterlag der Handel nur geringfügigen Regulierungen und fand laut AGI teilweise unbesichert zwischen einzelnen Finanzmarktakteuren statt. Nach Inkrafttreten der Emir-Verordnung 2013 müssen große Teile des OTC-Derivatehandels über Clearing-Häuser abgewickelt und besichert werden. Außerdem werden die Geschäfte künftig an zentrale Transaktionsregister gemeldet. Darüber hinaus werden auch für alle anderen, nicht über Clearing-Häuser abzuwickelnde OTC-Derivatgeschäfte, erhöhte Anforderungen an die Besicherung und das Risikomanagement gestellt. All diese Maßnahmen haben laut AGI zum Ziel, Ausfallrisiken von Gegenparteien frühzeitig und besser evaluieren zu können und im Falle eines Kontrahentenausfalls entstehende Schäden zu begrenzen.
portfolio institutionell newsflash 10.09.2012/tbü
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