Versicherungen
2. Juli 2012
Assekuranz klammert sich an Solvency I
Die Einführung von Solvency II rückt näher. Oder doch nicht? Derzeit kommt es nämlich zu einer neuen Entwicklung im Hinblick auf den Einflussbereich des aktualisierten Regelwerks.
Presseberichten zufolge hat der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Burkhard Balz (CDU), einen Aufschub für Altverträge von sieben Jahren vorgeschlagen. Demnach würden nur Neuverträge unter Solvency II fallen. Die Initiative dafür kam aus der Versicherungswirtschaft und hat nach Ansicht von Carsten Zielke, Managing Director bei der Société Générale, gute Aussichten auf Umsetzung. Gleichwohl ist aus der Versicherungsbranche Unmut darüber zu vernehmen, wie man so kurz vor der Einführung von Solvency II darüber diskutieren könne, das alte System mal eben weiterlaufen zu lassen. EU-Binnenmarktkommissar Barnier jedenfalls erklärte in diesem Zusammenhang, dass ein Vorschlag auf dem Tisch liege, die alten Regeln (Solvency I) weitere sieben Jahre unverändert auf bestehende Lebensversicherungs-Policen anzuwenden, betonte aber „das ist noch nicht entschieden“.
Nach Ansicht von Zielke, der sich jüngst in einem Beitrag in der Financial Times Deutschland zu Wort meldete, sei der diskutierte Vorschlag „kein optimaler Ansatz“. Er führe zur Schwächung der privaten Altersvorsorge. „Außerdem können die Versicherer dann ihre Aufgaben als Investoren nicht mehr im richtigen Augenmaß wahrnehmen.“ Mit Blick auf das Niedrigzinsumfeld spricht Zielke von Verpflichtungen der Assekuranz die „ins Unermessliche steigen“, weil ihnen sehr niedrig verzinste Anleihen gegenüberstehen. Die EU-Kommission habe erkannt, dass die aktuelle Krise, kombiniert mit den neuen Solvenzregeln, die Assekuranz als langfristigen Kapital- und Garantiengeber ausschalten könnte. Brüssel ziehe die Notbremse und wolle, dass für die bestehenden Versicherungsverträge die alten Vorschriften weiter gelten.
_Versicherungsrisiken und Ertragskraft
„Wenn Versicherer und die Branchenaufsicht künftig nur bei neuen Verträgen die neuen Regeln aus Solvency II anwenden, wird wohl noch in 20 Jahren der Großteil des Versicherungsgeschäfts nach den alten Vorgaben bewertet“, moniert Zielke. Der Branchenkenner ist der Ansicht, dass die Risiken dann nicht richtig abgebildet und eingeschätzt werden. Er sieht die Gefahr, dass die Assekuranzunternehmen Altkunden aus Risikogesichtspunkten nur mit den einmal gegebenen Garantien abspeisen und die Überschussbeteiligung faktisch abschaffen. Für die Kunden hieße das, dass nicht einmal die Inflation kompensiert würde. „Richtiger wäre es, die Versicherungsrisiken als Ganzes in Abhängigkeit zur Ertragskraft der Kapitalanlagen zu sehen.“ Denn sie erzeugten die Cashflows, die den Versicherungsnehmern langfristig zugutekommen. Würden Verpflichtungen und Kapitalanlagen so zueinander gestellt, hätte man nicht nur ein realistischeres Risikobild, sondern es wäre auch wieder Platz für langfristige Investitionen.
Bei Towers Watson sieht man die Diskussion um eine längere Anwendung von Solvency I für das bestehende Geschäft ebenfalls kritisch. Sinnvoller wäre es, wenn die Versicherer für einen Übergangszeitraum weiterhin auf Basis der Kapitalanforderungen von Solvency I beaufsichtigt würden und parallel Solvency-II-Kennzahlen an die Aufsicht berichten, meint Solvency-II-Experte Michael Klüttgens. Das gäbe der Assekuranz und den Regulatoren die Chance, ihre Erfahrungen auf realistischer Ebene zu machen.
Solvency I stammt aus den siebziger Jahren und nutzt eine einfache Formel für die Berechnung des Risikokapitals. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz des versicherungstechnischen Risikos als Risikokapital hinterlegt. Nach den neuen Regeln richten sich die zu unterlegenden Eigenmittel danach, welche Risiken konkret eingegangen werden.
portfolio institutionell newsflash 02.07.2012/tbü
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