Bafin lädt zur Konsultation
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Zwei Rundschreiben bezüglich Geschäftsorganisation und Risikobeurteilung von Ebavs. Frist ist der 27. September 2020.
Stefan Nellshen von der Bayer-PK vertritt deutsche EbAV bei der EU-Aufsichtsbehörde. Weiterer deutscher Vertreter vom Bund der Versicherten.
Gastbeitrag von Dr. Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner, und Daniel Lühmann, Rechtsanwalt und Supervising Associate in den Bereichen Financial Services und Investmentfonds bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.
Definition von Sektoren mit hohem sozialen Nutzen und Risikobranchen. Existenzsichernde Löhne oft nicht gewährleistet.
BVI mit fünf Kernforderungen. EU-Vorgaben sollen überarbeitet werden.
Dirk Franz verantwortet künftig IT-, Steuerungs- und Stabsthemen. „Fachmann für Prozessabläufe“.
Schwachstellen werden offengelegt und verstärkt. Beibehaltung der Maßnahmen bis wirtschaftliche Erholung erfolgt.
Neue Informationen zum Sozialpartnermodell fließen nur spärlich. Vor allem, weil sich die Gewerkschaften mit der Kapitalanlage ohne Garantien schwertun. Der Börsenrutsch und grundsätzliche Kritik von Verdi an den Arbeitgebern machen die Sache nicht leichter. Das erste Pilotmodell soll nun bis zum Sommer kommen.
Abschreibungen von Goodwill können krisenverstärkend wirken. Signalfunktion an Stakeholder.
Bafin: Regulierungsreformen waren sinnvoll, nun keine Deregulierung. Bereits im März Erleichterungen bei Immobilienquote.