Nach dem wahrscheinlichen Scheitern der Reformen in allen drei Säulen der deutschen Altersvorsorge bleibt nicht viel Zeit zur Trauer. Der Handlungsdruck ist hoch und die Akteure bringen sich schon für die Zeit nach der Neuwahl am 23. Februar in Stellung.
Sustainable-Finance-Beirat gibt Handlungsempfehlungen zur geplanten Revision der Offenlegungsverordnung. Eine neue Kategorie „Transition“ wird gefordert.
Kommt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht, gibt es vorerst auch keine Erleichterungen für die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell. Dennoch tut sich einiges am Markt und auch das Andocken an bestehende Modelle ist schon möglich. Ein Erfahrungsbericht von einer bAV-Fachtagung kürzlich in Berlin.
Nach dem Ende der Ampel-Koalition lag die geplante Anpassung der Anlageverordnung auf Eis. Nun kommt nicht nur die neue Infrastrukturquote. Auch die Risikokapitalquote wird angepasst.
Die EU will das Unbundling von Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch zurücknehmen. Der Analystenverband DVFA findet das gut und fordert eine weitere Verschlankung der Regulierung.
Mit einem grandiosen Ergebnis setzt sich der Gründer des Fachkreises „Kapitalanlagen & Asset Management“ sowie der „Zinsrunde“ gegen seine vier Wettbewerber durch. Herzlichen Glückwunsch!
Nicht nur die klassischen Großgrundbesitzer wie Kirchen und Kommunen vergeben Grundstücke in Erbbau. Auch rein renditeorientierte Investoren erschließen sich als Erbbaurechtsgeber einen jahrzehntelangen und inflationsgesicherten Cashflow – und das ohne Abschreibungsbedarf. Ihre Stärken stellten Erbbauzinsen zuletzt während des Inflationsschocks und dem Einbruch an den Immobilienmärkten unter Beweis.