Recht, Steuer & IT
9. Dezember 2019

Alte bAV startet neu durch

Die Branche freut sich über Zulauf in der alten bAV durch das BRSG. Neue Tarifverträge verbessern die Versorgung nicht nur für Geringverdiener, sondern auch für Entgeltumwandler durch ­verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse. Deren Tücken sind vor allem technischer ­Natur.

Erster BRSG-Flächentarif verzichtet auf Sozialpartnermodell

Die Versicherung Signal Iduna hatte sich im Ausschreibungs­verfahren durchgesetzt. Die Branchenlösung schafft die ersten auf Grundlage des Betriebs­renten-Stärkungsgesetz neu verhandelten Flächentarifverträge überhaupt. Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des ­Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr ­(Geringverdienerförderung nach Paragraf 100 EStG). Weiter zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung ­seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben Anspruch auf Umwandlung tariflicher ­Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

„Wichtig war uns, angesichts eines immer schwieriger werdenden ­Kapitalmarktes ein möglichst sicheres, einfaches und lukratives ­Produkt zur Verfügung zu stellen – gemeinsam mit einem verläss­lichen Versicherungspartner“, erklärt Fritz Engelhardt, Vorsitzender der Dehoga-Tarifkommission. „Nach langen Verhandlungen wird den Beschäftigten im Gastgewerbe wieder eine bAV ermöglicht“, so der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Die Anschlusslösung hatte lange auf sich warten lassen. Zur Erinnerung: Die frühere „Hogarente“ war von der HDI Pensionskasse organisiert worden, die sich zum 1. Januar 2016 aus dem Neugeschäft zurückgezogen hatte. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren konnten Arbeitnehmer aus tarifgebundenen ­Firmen noch bis Ende 2017 Mitglied der Pensionskasse werden und die Hogarente abschließen – danach nicht mehr. Der Bestand wird bis heute unverändert vom HDI verwaltet.

Konsequenzen aus der Misere der eigenen Pensionskasse hat der Deutsche Caritasverband für seine Mitarbeiter gezogen. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung – mit einer Direktversicherung, bei der allerdings klassische Garantien gegeben werden. R+V setzte sich in der Ausschreibung durch, nachdem die Pensionskasse der Caritas im Mai 2018 das Neugeschäft ­einstellen musste. Daher sind ältere Verträge nun auch nicht bei der R+V eingeschlossen, sondern werden weiter von der Caritas ­Pensionskasse verwaltet.

Ob solche klassischen versicherungsförmigen Lösungen der Weisheit letzter Schluss für auskömmliche Betriebsrenten sind, muss ­bezweifelt werden. Auf dem jetzigen Zinsniveau lassen sich keine vernünftigen Garantien abbilden, zumal ungefähr 15 bis 30 Prozent der investierten Beiträge für die Verwaltung und den Vertrieb dieser Produkte ­benötigt werden. Im Zweifel müssten Arbeitgeber also die bAV auffüllen, denn Finanzierungsprobleme tangieren nicht die arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers.

„Über eine Direktzusage oder pauschal-dotierte U-Kasse sind dagegen Mehrwerte darstellbar – insbesondere dann, wenn die ­Leistungszusagen auf ein notwendiges Garantiemaß reduziert bleiben“, schlägt Karsten Lewe vor, Gründer und Geschäftsführer bei New Dimension Concept, Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungen. Doch solche ­internen, eigenen Versorgungswerke dürften die meisten KMU überfordern, anders als Großunternehmen wie Siemens, BMW, Lufthansa und ECE, wo dies erfolgreich praktiziert wird.

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