ABV wehrt sich gegen Eingliederung von Freiberuflern in gesetzliche Rente
Eine Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung auf bislang nicht versicherungspflichtige Personenkreise verbessert die finanzielle Lage langfristig nicht. Das zeigt eine Studie, die der ABV initiiert hat.
Selbstständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern, macht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) keinen Sinn. Diese Maßnahme brächte keine Entlastung für die gesetzliche Rentenversicherung. Darauf wies die ABV kurz vor Ostern in einem Statement noch einmal ausdrücklich hin und stützt sich auf eine Untersuchung der Professorin Dr. Kerstin Windhövel, die der Verband extra hierzu konsultiert hat.
Die an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg (Schweiz) lehrende Volkswirtin hatte in verschiedenen Modellrechnungen im Jahre 2011 die Auswirkungen einer Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung auf bislang nicht versicherungspflichtige Personenkreise untersucht. Das Ergebnis: Durch eine solche Maßnahme wird die finanzielle Lage der Rentenversicherung langfristig nicht verbessert. Windhövel widerspricht damit ausdrücklich der Interpretation einer Studie der Universität Bochum durch die Bertelsmann-Stiftung. Diese hatte untersuchen lassen, welche Maßnahmen die Belastung der Rentenversicherung durch die bevorstehende Verrentungswelle der geburtenstarken Nachkriegsgänge – der Babyboomer – vermindern würden. Entgegen des Pressetenors kam laut Windhövel auch der Autor dieser Studie, Professor Dr. Martin Werding, eigentlich zu einem ähnlichen Ergebnis wie sie, nämlich dass sich die Beitragsentlastung im Zeitablauf in ihr Gegenteil verkehre. So schreibe Werding in seiner Studie für die Bertelsmann Stiftung, dass das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung über einen längeren Zeitraum massiv ausgeweitet werde, mit der üblichen Folge, dass nach einem Einführungsgewinn alle künftigen Mitglieder belastet werden. Windhövel sehe dadurch ihre eigenen Ergebnisse bestätigt.
Eine Eingliederung weiterer Personengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung führt über die Rentenanpassungsformel zu einem steigenden aktuellen Rentenwert, dieser zu höheren Renten und einem höheren Rentenniveau, was wiederum zeitverzögert zu höheren Beitragssätzen führen wird, um diese Renten zu finanzieren. Dass dies erst nach 2060 eintreten soll, glaube die Wissenschaftlerin jedoch nicht. Das sei eine Frage der Annahmen. Bei so langfristigen Prognosen wirkten sich Annahmen zur Entwicklung der Fundamentaldaten maßgeblich auf die Ergebnisse aus, berichtet Kilger.
Der ABV-Vorsitzende befragte Windhövel nach eigenen Angaben auch zu dem Vorschlag der Bertelsmann-Studie, die zusätzlichen Einnahmen durch die neuen Versicherten in einem Kapitalstock anzusparen. Ihre Antwort: „Warum solle man heute neue Personengruppen in die Rentenversicherung einbeziehen, nur um mit den Mehreinnahmen die negativen Langfristeffekte eben dieser Maßnahme später wieder auszugleichen?“ Kritisch sieht Kilger selbst auch, dass ein Kapitalstock in der Rentenversicherung eine ständige Versuchung für die Politik darstellt, die Steuerzuschüsse für die versicherungsfremden Leistungen zurückzufahren. Dies geschehe bereits gegenwärtig mit den vergleichsweise geringen Rücklagen der Sozialkassen.
Abschließend verwies Kilger darauf, dass eine Erweiterung der Rentenversicherung nur eine vermeintliche vorrübergehende Entlastung bringe. Die Lasten würden einfach in die Zukunft verschoben. „Eine Einbeziehung von Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten würde die gesetzliche Rentenversicherung keinesfalls dauerhaft entlasten“, so Kilger.
portfolio institutionell newsflash 08.04.2013/kbe
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