Pensionskassen
21. Mai 2013

Aba warnt vor schleichenden Fehlentwicklungen in der bAV

Solvency II, Finanztransaktionssteuer und praxisferne EU-Standards sind für die Arbeitsgemeinschaft Fehlanreize, die es dringend zu verhindern gilt. Auch steuerliche Restriktionen müssten schleunigst abgebaut werden.

Die betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitnehmer attraktiv und für Unternehmen handhabbar bleiben. Diese Forderung ließ die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) anlässlich ihrer Tagung zum 75. Jubiläum verlauten. Der Aba-Vorsitzende Heribert Karch wies darauf hin: „Kein System der Kapitaldeckung ist so effizient wie die bAV, keines genießt so hohe Wertschätzung der Arbeitnehmer, keines ist weltweit so erfolgreich, keines hat so hohes Verbreitungspotenzial, und ausgerechnet hier droht eine kontraproduktive Mischung, wie es sie seit Jahrzehnten nicht gegeben hat.“ Die schleichenden Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre müssen seines Erachtens schnellstens korrigiert werden.
Dringenden Anpassungsbedarf sieht die Aba beim Aufsichts- und Steuerrecht, insbesondere in Anbetracht der EU-Niedrigzinspolitik. „Die Aba verkennt nicht die große Herausforderung für die EU-Staaten, das Finanzsystem in der Balance zu halten. Wir warnen aber davor, dass die erheblichen Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Aufbau von Betriebsrenten durch die Niedrigzinspolitik großen Schaden nehmen können“, erklärte Karch. Die aktuelle Politik der Notenbanken träfe vor allem kleine Sparer, aber auch die auf die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung erzielbaren Renditen würden dadurch geringer. „Die nachgelagerte Besteuerung in der bAV kann für den heute sparenden Arbeitnehmer die Nachteile noch weitgehend abfangen, aber wir brauchen eine Trendwende, um die zunehmenden Lasten der Unternehmen für Pensionszusagen zu begrenzen“, so der Aba-Vorsitzende. Angesichts der aktuellen Zinssituation sei der derzeitige steuerliche Rechnungszins für Pensionsrückstellungen und Unterstützungskassen viel zu hoch. So sei eine betriebswirtschaftlich effiziente Vorfinanzierung nur noch eingeschränkt möglich. Zudem werde immer deutlicher, dass die zu erwartenden Versorgungslücken größer sind als bisher angenommen. Diese ließen sich in der aktuellen Situation selbst mit der kostengünstigen betrieblichen Altersversorgung immer schwerer schließen. 
Aba fordert flexiblere Besteuerung 
 
„Wir haben nicht zu viele Durchführungswege, sondern zu viele steuerliche Restriktionen. Diese zwingen den Arbeitgeber zu Kombinationen von mehreren Durchführungswegen, die völlig unnötig sind und besonders für den Mittelstand eine echte Hürde darstellen“, stellte Karch klar. Immer häufiger würden durch die faktische Begrenzung der nachgelagerten Besteuerung im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sogar tarifvertragliche Beiträge aus der Förderung externer Versorgungswerke heraus gedrängt. Deshalb fordert Karch: „Die Besteuerung muss flexibler werden, um sowohl Entgeltumwandlung als auch substantielle arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aufbauen zu können.“
Kritik übte die Aba darüber hinaus an der geplanten Finanztransaktionssteuer. Diese könne je nach Investitionsverhalten zu Einbußen bei den auszahlbaren Betriebsrenten von drei bis acht Prozent führen. Der stellvertretende Aba-Vorsitzende Dr. Georg Thurnes forderte: „Die Finanztransaktionssteuer, durch die man die Finanzindustrie an den Kosten der Finanzkrise beteiligen will, muss für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung unbedingt verhindert werden.“ Die betriebliche Altersversorgung zähle nämlich zu den Leidtragenden der Finanzkrise und nicht zu ihren Verursachern.
Neben der Finanztransaktionssteuer gehört auch Solvency II zu den politischen Vorhaben, die auf große Gegenwehr seitens der Arbeitsgemeinschaft stößt. So betonte Thurnes: „Die vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsstudie zeigen: Solvency II ist, anders als die EU-Kommission behauptet, kein guter Ausgangspunkt für ein neues Aufsichtsregime für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.“ Die Geschäftsmodelle von Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind grundverschieden. Deshalb müssten auf sie auch verschiedene Aufsichtsregime Anwendung finden.
portfolio institutionell newsflash 15.05.2013/kbe

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