Pensionskassen
4. April 2023

Aba und Aka fordern Abbau von Hürden für Photovoltaik-Ausbau

Stellungnahme zum Entwurf der Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums. Plädoyer für Ausnahmeregelung beim Betrieb von PV und E-Ladesäulen im Immobiliendirektbestand steuerbefreiter AV-Einrichtungen.

Die  Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba) und die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (Aka)  haben sich kürzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewandt. Dieses hatte bis 24. März 2023 den Entwurf der Photovoltaik-Strategie zur Konsultation gestellt.

Beitrag zur Energiewende

In der gemeinsamen Stellungnahme geht es unter anderem um die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Immobiliendirektanlage von steuerbefreiten Pensionskassen und steuerbefreiten Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen. In einer Mitteilung informiert die Aba über diesen Sachverhalt: Für diese Altersversorgungseinrichtungen sei der Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen auf beziehungsweise in direkt gehaltenen Immobilien von großer rechtlicher Unsicherheit geprägt, wodurch der Ausbau fast immer unterlassen werde, denn es drohe unter Umständen der Verlust des Status als steuerbefreiter Anleger. Neben einem Beitrag zur Energiewende, die die Versorgungseinrichtungen leisten möchten, fürchten sie auch Nachteile für ihre Kapitalanlage: „Auch Altersversorgungseinrichtungen sollten ihren Beitrag zur Energiewende beitragen dürfen und damit zugleich ihre Immobilien im Sinne der Mieter und der Begünstigten der Altersversorgungseinrichtungen zeitgemäß und nachhaltig verwalten können. Nicht zuletzt droht diesen Immobilien zudem langfristig ein Wertverlust, sollten solche Investitionen in erneuerbare Energien unterlassen werden“, so Aba und Aka in ihrer Stellungnahme.

Einnahmen aus Betrieb von PV und E-Ladesäulen

Der Entwurf der geplanten Photovoltaik-Strategie des BMWK enthalte unter anderem das Kapitel „3.7 Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen“, in dem unter anderem Maßnahmen wie „Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV ausschließen“ und „Gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom verhindern“ vorgesehen sind. Das nehmen beide Fachverbände, Aba und Aka, zum Anlass, hier Nachbesserungen zu fordern. Sie „regen an, für steuerbefreite Anleger (gemäß Paragraf 5 Absatz 1 Nr. 3 und Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz) die Hürden für den Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen abzuschaffen und eine Klarstellung vorzunehmen, dass der Betrieb und die Einnahmen aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen im Rahmen von Immobilien-Investitionen nicht die Steuerbefreiung gefährden“, schreibt die Aba in einer Mitteilung dazu.

Auch Anpassungen im Jahressteuergesetz 2022 gefordert

Daneben empfehlen die beiden Verbände zudem, die Vereinfachungen und steuerlichen Entlastungen des Jahressteuergesetzes 2022 für den Privatbereich beziehungsweise von vermögensverwaltenden Personengesellschaften auch zu erstrecken auf Pensionskassen, die gemäß Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG) und nach Paragraf 3 Nr. 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG) steuerbefreit sind. Gleiches solle gelten für Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen, die (sofern nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) als kirchliche Einrichtungen nach Paragraf 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit oder als kommunale Beamtenversorgungskassen grundsätzlich nicht steuerpflichtig sind. Die vollständige Stellungnahme von Aba und Aka können Interessierte über die Website der Aba hier abrufen.

Autoren:

Schlagworte: | | | |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert