Pensionsbranche kritisiert EZB-Berichtspflichten als teuer und unnütz
Jede weitere Verpflichtung, die nicht dem operativen Geschäft dient, ist eine Verpflichtung zu viel. Das sagte Andreas Fritz, Vorstand der PKDW, auf dem jüngsten Senior-Roundtable der Pensions-Akademie. Zum Lernen von Versicherungen riet Karl-Peter Bertzel von der Pensionskasse Berolina.
Europas Pensionseinrichtungen drohen erhebliche Zusatzkosten. Schuld ist die geplante Verordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu statistischen Berichtspflichten von Pensionseinrichtungen, die im zweiten Halbjahr 2017 verabschiedet und ab 2019 umgesetzt werden soll. Allein die Implementierung könnte je nach Einrichtung bei bis zu 30 Prozent der jährlichen Verwaltungskosten für die Kapitalanlage liegen. Diese Warnung sprach Roberto Cruccolini, Referent für wirtschaftliche Grundsatzfragen bei der AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, beim jüngsten Senior-Roundtable der Pensions-Akademie in Frankfurt aus.
Erste Schätzungen würden Cruccolini zufolge darauf hindeuten, dass für die Implementierung je nach Einrichtung bis zu 30 Prozent der jährlichen Verwaltungskosten für die Kapitalanlage beziehungsweise bis zu 15 Prozent der jährlichen allgemeinen Verwaltungskosten anfallen werden. Darüber hinaus erwartet er eine beträchtliche Zunahme bei den laufenden Kosten beispielsweise für die ständige Pflege der IT-Systeme, die jedoch schwer abschätzbar sei. Denn IT-Systeme müssten auf die neuen EZB-Anforderungen erst ausgerichtet werden, um konsistente Transaktionsdaten über den Gesamtbestand zu liefern. Dies bedeute zusätzlichen Programmierungsaufwand oder sogar die Anschaffung neuer IT-Systeme, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. Cruccolini regte in seinem Vortrag beim Senior-Roundtable daher an, dass EZB und nationale Zentralbanken die zusätzlichen Meldeanforderungen grundsätzlich auf ihre Relevanz hin prüfen sollten, um die Zusatzkosten so klein wie möglich zu halten. „Wünschenswert wäre, dass die EZB Umfang, Detailgrad, Frequenzen und Fristen der künftigen Meldeanforderungen mit Augenmaß und Rücksicht auf die künftigen Meldepflichtigen – also die Pensionseinrichtungen – festlegt und dem Proportionalitätsprinzip in Form von Schwellenwerten für unwesentliche Positionen und kleine Einrichtungen Genüge tut“, riet er.
Vor allem die von der EZB vorgesehenen Berichtspflichten zur Passivseite sieht Cruccolini in den geplanten Ausprägungen als äußerst problematisch. Die Erforderlichkeit sei besonders fraglich. Es würden sich seines Erachtens erhebliche methodische Probleme ergeben, wenn Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungsverfahren, wie umlage- und teilkapitalgedeckte Systeme, zusammengefasst werden oder Einrichtungen die Finanzierungssysteme wechseln. Das würde die Aussagekraft und Interpretation der Daten zur Passivseite im Pensionssektor erheblich infrage stellen. Laut Cruccolini stellen auch eine sektorale und geografische Aufteilung sowie die geplante Marktwertbewertung der Passiva reinen Zusatzaufwand dar, da diese Daten für aufsichtsrechtliche Belange nicht erhoben oder derart aufgeschlüsselt werden müssten. Auch sei eine Meldefrist von derzeit sieben Wochen bei vielen Einrichtungen nicht umsetzbar.
PKDW: eine Verpflichtung zu viel, insbesondere für kleine Unternehmen
Mit seiner Kritik steht Cruccolini nicht allein. Auch Andreas Fritz, Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW), äußerte sich beim Senior-Roundtable der Pensions-Akademie eher kritisch zu den geplanten EZB-Reporting-Pflichten (mit Bindestrich?!), besonders im Hinblick auf Kosten und Nutzen: „Aus Kostengesichtspunkten ist jede weitere (regulatorische oder Melde-) Verpflichtung, die nicht dem operativen Geschäft dient, eine Verpflichtung zu viel, insbesondere für kleine Unternehmen. Zumal aus den angedachten EZB-Berichtspflichten weder der Nutzen für die Datenlieferanten noch das qualifizierte Zusammenführen von Aktiv- und Passivseite, zum Beispiel in Form eines internationalen Handelsbilanzgutachtens, erkennbar ist.“
Obwohl der Nutzen der geplanten Verordnung in der deutschen Pensionsbranche erheblich bezweifelt wird, sollten sich die betroffenen Einrichtungen frühzeitig mit den künftigen EZB-Meldepflichten auseinandersetzen. Darauf wies Karl-Peter Bertzel, Vorstand der Pensionskasse Berolina, beim Senior-Roundtable hin. Das sei wichtig, um den möglichen Aufwand abschätzen zu können und – im Dialog mit anderen Meldepflichtigen oder in Zusammenarbeit in den Verbänden – gemeinsam nach effizienten Wegen zur Umsetzung der EZB-Meldepflicht zu suchen. Unter anderem könne man auf den Erfahrungen der Versicherungswirtschaft mit der Meldepflicht aufsetzen und Erkenntnisse über mögliche Anforderungen an die Pensionseinrichtungen bekommen, erklärte Bertzel. Denn Versicherungen müssen bereits seit 2016 Statistikmeldungen abgeben, weil 2014 eine entsprechende EU-Verordnung verabschiedet wurde. Passenderweise erläuterte Holger Bennewiz, Leiter Kapitalanlagen bei der Athene Lebensversicherung, beim Senior-Roundtable die Umsetzung der EZB-Meldepflicht in der Praxis aus Sicht eines Versicherers. Seiner Ansicht nach sollten durchaus Parallelen zu den künftigen EZB-Meldepflichten für Pensionskassen gezogen werden, bei denen es zu einem ähnlichen Anforderungskatalog kommen könne.
portfolio institutionell newsflash 21.04.2017/Kerstin Bendix
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