Pensionsfonds
3. August 2016
Einfache, kostengünstige und transparente Altersvorsorgeprodukte mit guten Renditen
Die EU-Kommission möchte mehr Ersparnisse in die private Altersvorsorge lenken, um eine angemessene Versorgung im Ruhestand zu sichern. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens sammelt die Kommission nun weitere Argumente für und gegen die mögliche Einführung eines europäischen Rentenprodukts.
Die Europäische Kommission lässt nicht locker und engagiert sich mit unvermindertem Elan für ein zusätzliches Altersvorsorgeregime – eine Art „Europa-Rente“. Dazu fordert sie nichts weniger als einfache, kostengünstige und transparente Altersvorsorgeprodukte mit guten Renditen. Bereits seit gut einem Jahr arbeitet die EU-Kommission an einer sogenannten Pan-European Personal Pension, kurz Pepp. Hinter diesem Akronym könnte in Zukunft ein privates Altersvorsorgeprodukt für ganz Europa stecken. Das Ziel ist klar umrissen: In Zusammenarbeit mit der Europäischen Versicherungsaufsicht (Eiopa) will die EU-Kommission die private Altersvorsorge verbessern.
Aus Sicht der Bundesrepublik erscheint der Bedarf nach einem zusätzlichen privaten Altersvorsorgeprodukte begrenzt; wobei man die anhaltende Diskussion über eine Korrektur der Riester-Rente nicht vergessen sollte. Doch mit Blick auf das Baltikum, Rumänien oder Kroatien sieht die Sachlage völlig anders aus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, gibt es in jenen Regionen praktisch keine private Vorsorge. Eine „Europa-Rente“ soll es idealerweise auch einfacher machen, bei einem Umzug innerhalb der EU eine geförderte Vorsorge fortzuführen, so die Vorstellung der Eiopa und der EU-Kommission. Vor diesem Hintergrund prüft die Kommission den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines europäischen Altersvorsorgeprodukts. Sie argumentiert: Höhere Investitionen in die private Altersvorsorge schaffen zusätzliches Kapital für die Finanzierung der Wirtschaft und tragen damit zu einem stärkeren Binnenmarkt für Kapital bei.
Gegenwind kommt in dem Zusammenhang aus Deutschland. „In einer alternden Gesellschaft sollte eine nachhaltige Rentenpolitik vor allem auf den Ausbau der kollektiven betrieblichen Altersversorgung setzen – statt auf individuelle Altersvorsorgeprodukte“, argumentiert etwa die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Sie spricht sich sowohl gegen eine EU-weite Harmonisierung der Produktregulierung von privaten Altersvorsorgeprodukten und Governance-Anforderungen für deren Anbieter als auch gegen die Einführung eines zweiten Regimes in Form eines „Pepp“ aus.
Gegenwind kommt in dem Zusammenhang aus Deutschland. „In einer alternden Gesellschaft sollte eine nachhaltige Rentenpolitik vor allem auf den Ausbau der kollektiven betrieblichen Altersversorgung setzen – statt auf individuelle Altersvorsorgeprodukte“, argumentiert etwa die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Sie spricht sich sowohl gegen eine EU-weite Harmonisierung der Produktregulierung von privaten Altersvorsorgeprodukten und Governance-Anforderungen für deren Anbieter als auch gegen die Einführung eines zweiten Regimes in Form eines „Pepp“ aus.
Öffentliche Konsultation über einen EU-Rechtsrahmen für die private Altersvorsorge
Im Zuge der Gedankenspiele um eine Europa-Rente hat Eiopa bereits mehrere Konsultationspapiere veröffentlicht, unter anderem am 6. Juli 2016. Es enthält den abschließenden Rat zur Entwicklung eines EU-Binnenmarktes für private Altersvorsorgeprodukte (EIOPA’s advice on the development of an EU Single Market for personal pension products (PPP)). Das Papier, das sich nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) nur in Details von einem im Februar 2016 publizierten Konsultationspapier unterscheidet, spricht sich weiterhin für ein zweites Regime („Pepp“) und gegen eine Harmonisierung von existierenden Richtlinien und Verordnungen aus.
Am 27. Juli 2016 hat die Europäische Kommission erneut eine Konsultation zum Pepp vorgelegt (EU-Rechtsrahmen für die private Altersvorsorge). Wie die Kommission erläutert, soll die öffentliche Konsultation mögliche Hindernisse für die Einführung von Altersvorsorgeprodukten identifizieren und Meinungen dazu einholen, wie die Schwierigkeiten bewältigt werden können. Zugleich werde die Konsultation der Kommission dabei helfen, den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines europäischen Altersvorsorgeprodukts zu prüfen. Zu diesem Zweck werden Privatpersonen (Bürger, Rentner, Studenten) und sonstige Interessengruppen (Unternehmen, repräsentative Verbände) sowie Regierungen nach ihrer Meinung dazu gefragt, welche Maßnahmen die EU ergreifen könnte, um den Bürgern einfache, kostengünstige und transparente Altersvorsorgeprodukte mit guten Renditen zu verschaffen. Eigens dafür wurde auf der Homepage der EU-Kommission ein Online-Fragebogen eingerichtet. Es werden nur Antworten berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis aufgenommen, die über diesen Online-Fragebogen eingegangen sind. So wolle man ein faires und transparentes Verfahren zur Konsultation zu gewährleisten.
Parallel zur Konsultation der EU-Kommission über die mögliche Einführung einer Europa-Rente wird in der Bundesrepublik über eine umfassende Reform der bestehenden Altersvorsorgesysteme diskutiert,wie Sie hier nachlesen können.
portfolio institutionell newsflash 02.08.2016/Tobias Bürger
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