Alternative Anlagen
1. Februar 2016

Neue Anlagemöglichkeiten für Investoren

Berlin räumt Weg für Kreditfonds frei. Außerdem höherer Zinssatz für AV-Gelder.

Der Deutsche Bundestag hat soeben das Ogaw-V-Umsetzungsgesetz und damit die finalen Parameter im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für die Vergabe von und Anlagen in Darlehen durch Investmentfonds beschlossen. Die Fassung sieht im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 18. November 2015 weitreichende Verbesserungen für Kreditfonds vor. Darauf weist der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hin. 
Wie einer Mitteilung des BAI zu entnehmen ist, hatte sich der Verband nachdrücklich für die nun aufgenommen Änderungen eingesetzt, zuletzt in der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 11. Januar 2016. Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, zeigt sich sehr erfreut über diese Entwicklung: „Mit den (…) beschlossenen Änderungsanträgen werden für die Branche und für institutionelle Investoren wichtige Anliegen aufgegriffen und die einschlägige Bafin-Verwaltungspraxis vom Mai 2015 praxisgerecht in das Gesetz überführt. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Verwaltung von unverbrieften Darlehensforderungen im Bestand von offenen Spezial-AIF, die noch nach dem Referentenentwurf verboten werden sollte. In Kombination mit der Zulassung der originären Kreditvergabe für geschlossene AIF ist der (…) Beschluss ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland und eröffnet Investoren angesichts des Niedrigzinsumfelds neue Anlagemöglichkeiten.“
Dornseifer erläutert weiter: „Im Hinblick auf die Vergabe von Gesellschafterdarlehen hatten wir eine grundsätzliche Ausnahme angeregt, eben weil es sich hier um einen völlig anderen Sachverhalt handelt, und zwar um ein Strukturierungselement der Gesamtfinanzierung insbesondere in den Bereichen Infrastruktur sowie Private Equity und Venture Capital. Hierzu enthält der geänderte Entwurf nunmehr nur punktuelle Verbesserungen, mit denen sich einschlägige AIF vorerst arrangieren werden. Allerdings ist die europäische Entwicklung noch nicht abgeschlossen, möglicherweise folgen hier schon kurzfristig weitere Impulse im Rahmen des Projektes Kapitalmarktunion.“ 
Höherer Zinssatz für AV-Gelder
Praktisch zeitgleich plant die Bundesregierung eine Änderung des Rechnungszinses, der als Grundlage für die Berechnung der handelsrechtlichen Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist.Details dazu findet Sie hier.
portfolio institutionell newsflash 01.02.2016/Tobias Bürger, Patrick Eisele
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