Pensionskassen
2. Dezember 2015
Schweizer Pensionskassen senken erstmals die Altersleistungen
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung und sinkende Anlagerenditen veranlassen die Pensionskassen in der Schweiz nun erstmals, die Altersleistungen zu reduzieren. Darauf weist das Beratungshaus Towers Watson hin.
Der Investment Consultant Towers Watson führt regelmäßig die sogenannte SLI-Benchmarking-Studie durch. Sie analysiert die Hauptmerkmale der schweizerischen Vorsorgepläne der im Swiss Leader Index (SLI) zusammengefassten Unternehmen und vergleicht die effektive Höhe der Leistungen. In diesem Jahr haben 27 der 30 in dem Börsenindex zusammengefassten Gesellschaften an der Untersuchung teilgenommen.
Wenn man sich die Ergebnisse der soeben veröffentlichten Studie vor Augen führt, kann man zu dem Schluss kommen, dass auf die Pensionäre in der Schweiz nun doch ungemütlichere Zeiten zukommen. Denn vor dem Hintergrund sinkender Renditen in der Kapitalanlage und der steigenden Lebenserwartung gehen die Pensionskassen inzwischen dazu über, die Altersleistungen zu reduzieren, während die Leistungen in den vergangenen Jahren stabil gehalten wurden.
Im Vergleich zu den vorhergehenden SLI-Studien ist Towers Watson in diesem Jahr auf niedrigere Umwandlungssätze und gesenkte technische Zinssätze gestoßen. Das hat Folgen für künftige Rentner, denn die Höhe der Rente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Altersguthaben multipliziert wird. Je niedriger der Umwandlungssatz, desto niedriger die Rente.
Laut Towers Watson betrug der durchschnittliche Umwandlungssatz aller untersuchten Firmen zuletzt 6,05 Prozent bei Pensionierung im Alter von 65. Dies entspreche einer deutlichen Senkung, denn der Satz lag in der vorangegangenen Untersuchung (2013) mit 6,32 Prozent noch deutlich höher. Immer mehr Unternehmen nehmen demnach in Kauf, dass der im Pensionskassengesetz vorgeschriebene Umwandlungssatz von 6,80 Prozent für den obligatorischen Teil des Guthabens und der Umwandlungssatz für das sogenannte überobligatorische Guthaben weit voneinander abweichen. Letzteren können die Pensionskassen selber festlegen. Derzeit liegt der reglementarisch vorgesehene, finale Umwandlungssatz bei 95 Prozent der Gesellschaften zum Teil markant unter 6,80 Prozent.
Laut Towers Watson betrug der durchschnittliche Umwandlungssatz aller untersuchten Firmen zuletzt 6,05 Prozent bei Pensionierung im Alter von 65. Dies entspreche einer deutlichen Senkung, denn der Satz lag in der vorangegangenen Untersuchung (2013) mit 6,32 Prozent noch deutlich höher. Immer mehr Unternehmen nehmen demnach in Kauf, dass der im Pensionskassengesetz vorgeschriebene Umwandlungssatz von 6,80 Prozent für den obligatorischen Teil des Guthabens und der Umwandlungssatz für das sogenannte überobligatorische Guthaben weit voneinander abweichen. Letzteren können die Pensionskassen selber festlegen. Derzeit liegt der reglementarisch vorgesehene, finale Umwandlungssatz bei 95 Prozent der Gesellschaften zum Teil markant unter 6,80 Prozent.
Zeigten sich die Altersleistungen bei den Untersuchungen zwischen 2011 und 2013 trotz damals schon sinkender Umwandlungssätze relativ stabil, setzt sich dieser Trend nicht fort. 2015 haben sich die durchschnittlichen Leistungen erstmals verschlechtert und liegen auf einem rund drei Prozent niedrigeren Niveau. „Wir gehen davon aus, dass ein Umdenken stattfindet. Tiefere Leistungen aufgrund einer Senkung der Umwandlungssätze werden in Kauf genommen und nicht mehr zwangsläufig mittels höherer Beiträge kompensiert“, kommentiert Peter Zanella, Head of Retirement Solutions bei Towers Watson, diese Entwicklung.
Deckungsgrad könnte sinken
Auch bei den technischen Zinssätzen, mit denen die künftig zu erwartenden Rentenzahlungen als Diskontsatz in der Jahresrechnung bewertet werden, ist laut Towers Watson von einer Senkung auszugehen. Sie variieren derzeit zwischen zwei und 3,75 Prozent; der Durchschnittswert liegt knapp unter drei Prozent. Der seit dem 30. September 2015 gültige technische Referenzzinssatz hingegen wurde mit 2,75 Prozent festgelegt, so dass bei fast 60 Prozent der Kassen von Anpassungen auszugehen sei. Die Senkung des Referenzzinssatzes könnte nach Angaben von Towers Watson eine Reduktion des Deckungsgrads bewirken, sofern nicht die erwirtschafteten Renditen dem entgegenwirken.
portfolio institutionell newsflash 02.12.2015/Tobias Bürger
Autoren:
portfolio institutionell
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar