Versicherungen
30. September 2015

Europäische Kommission senkt EK-Anforderungen für Infrastruktur

Nachbesserungen bei Solvency II. GDV begrüßt Initiative der EU-Kommission.

Die Europäische Kommission gab am heutigen Mittwoch Änderungen bei den Eigenmittelunterlegungen nach Solvency II für Infrastrukturinvestments bekannt. Die Nachbesserungen beinhalten das Konzept von „Qualifying Infrastructure Investments“, worunter die Kommission Infrastrukturinvestments mit besseren Risikocharakteristiken wie vorhersehbaren Cashflows und Resistenz gegen Stresssituationen versteht. Diese eigene Asset-Kategorie nach Solvency II wird von geringeren Unterlegungsquoten profitieren. Für Equity ist eine Absenkung von 49 auf 30 Prozent vorgesehen. Auch für Fremdkapital sind deutliche Kürzungen vorgesehen. Die Kommission nennt als Beispiel einen Bond mit Kreditqualitätsstufe 3 und 20 Jahre Laufzeit: hier soll die Quote von 30 auf 20 Prozent sinken. Für ELTIF-Fonds ist eine Reduktion von 49 auf 39 Prozent geplant.
„Wir begrüßen die Initiative der EU-Kommission, mit der Kapitalmarktunion Anlagemöglichkeiten institutioneller Investoren in Europa zu verbessern“, kommentiert der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Alexander Erdland. „Es ist gut und sinnvoll, Kapitalmarktstandards und verfügbare Finanzinstrumente zu vereinfachen. Auch der Abbau regulatorischer Hemmnisse erleichtert Versicherern die Diversifizierung ihrer Kapitalanlagen.“ Alexander Erdland führt in einer Pressemitteilung des GDV weiter aus: „Mit den jetzt veröffentlichten Delegated Acts werden die hohen Eigenmittelanforderungen für Infrastrukturinvestitionen in Eigenkapital verringert. Das werten wir als positives Signal, denn es ermöglicht ein stärkeres Engagement unserer Branche in diesem Anlagesegment.“
portfolio institutionell newsflash 30.09.2015/Patrick Eisele
Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert