Recht, Steuer & IT
13. Mai 2015
In Deutschland sind nun echte Kreditfonds zulässig
Die Bafin hat eine entsprechende Änderung ihrer Verwaltungspraxis bekanntgegeben. Der BAI sieht darin eine echte Innovation und ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland.
Die Bafin hat gestern eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis in Bezug auf Kreditfonds geändert, wie der Bundesverband Alternative Investments (BAI) erfreut zur Kenntnis nahm. Nunmehr seien auch in Deutschland echte Kreditfonds zulässig. Die Vergabe von Darlehen sowie die Darlehensrestrukturierung und -prolongation durch alternative Investmentfonds (AIF) wird von der Bafin im Ergebnis als Teil der kollektiven Vermögensverwaltung angesehen, ohne dass diese in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG) fallen. Für den BAI ist dies ein zukunftweisender Paradigmenwechsel in der deutschen Finanzaufsicht.
Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, zeigte sich anlässlich der BAI Alternative Investor Conference (AIC) am gestrigen Tage sehr erfreut über diese Entwicklung: „Mit den heute bekannt gegebenen Empfehlungen werden nicht nur für Branche und Investoren immens wichtige Problemstellungen gelöst, etwa ob und wann die Restrukturierung von Darlehen im Bestand von Investmentfonds einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Darüber hinaus wird von der Bafin klargestellt, dass bestimmte – geschlossene – alternative Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sogar selbst und unmittelbar Darlehen vergeben dürfen. Das ist eine echte Innovation und ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland.“
Loan- beziehungsweise Debt-Strategien erfreuen sich bei institutionellen Investoren einer zunehmenden Beliebtheit, wie der BAI in einer Mitteilung erklärte. Schon seit langem dürfen unverbriefte Darlehensforderungen von Investmentfonds zwar erworben werden, bei der effektiven Verwaltung stieß man aber schnell an regulatorische Grenzen, was regelmäßig zu Nachteilen und sogar Verlusten bei den dahinter stehenden Investoren führte. Dornseifer sagte hierzu weiter: „Der BAI hat diese Thematik wiederholt adressiert, insbesondere da in anderen europäischen Ländern diese Thematik schon sehr pragmatisch angegangen wird. Schließlich hat auch die EU-Kommission die Kreditvergabe von Fonds – unter anderem im ELTIF-Format – als komplementäre Finanzierungsform auf die Agenda genommen. Auch in Deutschland können Anlagen in diesem Segment nun besser und effizienter getätigt werden, ein echter Fortschritt für Investoren.“
portfolio institutionell newsflash 13.05.2015/Kerstin Bendix
Autoren:
portfolio institutionell
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