Versicherungen
13. Mai 2015
In Trippelschritten geht es voran
Der Markt für Lebensversicherungen bewegt sich in kleinen Schritten, die Unterschiede zwischen den Anbietern bleiben aber groß. Neue DIA-Studie zu den Auswirkungen des LVRG.
Vor gut fünf Monaten haben Versicherungsunternehmen das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) umgesetzt. Für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) war es an der Zeit zu prüfen, ob der Gesetzgeber seine mit dem Gesetz verfolgten Ziele erreicht hat. Die Antwort: zum Teil. So seien die einmaligen Abschlusskosten gesunken und die Rückkaufswerte sollen sich besser entwickeln. Die Effektivkosten hätten sich nur leicht verringert.
In der Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“ hat das Berliner Institut für Transparenz (ITA) im Auftrag des DIA klassische Privat-Rentenversicherungen und Riester-Renten der Jahre 2014 und 2015 verglichen. Erwartungsgemäß seien die garantierten Leistungen gesunken, allerdings etwas weniger, als der gesetzliche Garantiezins gesunken ist. Auch die Leistungen mit Überschüssen seien 2015 niedriger als im Vorjahr, wobei die Leistungen weniger stark gefallen sind als die Gesamtverzinsung im Markt. Der Grund dafür liege in den Kosten. Die Versicherer haben die Gesamtkosten leicht gesenkt: Bei klassischen Privat-Renten sind die Effektivkosten laut Studie im Durchschnitt um 0,8 Prozent gesunken, bei klassischen Riester-Renten sogar um 4,9 Prozent.
„Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass die Effektivkosten leicht gesunken sind. Der Markt bewegt sich langsam in die richtige Richtung“, resümiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie. Allerdings: Die Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern seien enorm. Bei klassischen Privat-Renten sanken die Effektivkosten in der Spitze um 24 Prozent, sie wurden aber auch um bis zu 28,6 Prozent erhöht. Bei klassischen Riester-Renten seien die Effektivkosten sogar um bis zu 29,3 Prozent niedriger als bei den Tarifen des Vorjahres, während ein Anbieter sie in der Spitze um neun Prozent erhöht hat.
Ortmann merkte weiter an: „Das Ziel des Gesetzgebers, die einmaligen Abschlusskosten zu senken, ist erreicht worden.“ Im Durchschnitt der untersuchten Tarife seien die einmaligen Abschlusskosten gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Es gebe sogar einige wenige Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht haben. Durch die Absenkung der einmaligen Abschlusskosten habe sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen des Jahres 2015 verbessert. Kunden, die ihre Rentenversicherung kündigen, erhalten jetzt im Durchschnitt bis zum 15. Jahr (bei klassischen Privatrenten) beziehungsweise bis zum zwölften Jahr (bei klassischen Riester-Renten) mehr ausgezahlt. Nach diesen Jahren fallen die neuen Rückkaufswerte allerdings niedriger aus als bei den Tarifen des Jahres 2014. Die meisten Anbieter haben die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten kompensiert.
Ortmann merkte weiter an: „Das Ziel des Gesetzgebers, die einmaligen Abschlusskosten zu senken, ist erreicht worden.“ Im Durchschnitt der untersuchten Tarife seien die einmaligen Abschlusskosten gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Es gebe sogar einige wenige Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht haben. Durch die Absenkung der einmaligen Abschlusskosten habe sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen des Jahres 2015 verbessert. Kunden, die ihre Rentenversicherung kündigen, erhalten jetzt im Durchschnitt bis zum 15. Jahr (bei klassischen Privatrenten) beziehungsweise bis zum zwölften Jahr (bei klassischen Riester-Renten) mehr ausgezahlt. Nach diesen Jahren fallen die neuen Rückkaufswerte allerdings niedriger aus als bei den Tarifen des Jahres 2014. Die meisten Anbieter haben die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten kompensiert.
Obwohl mit dem Gesetz einige Ziele erreicht wurden, üben die Studienmacher auch in Bezug auf die Vergleichbarkeit der Effektivkosten Kritik. Der Gesetzgeber ordnete zwar an, dass seit 1. Januar 2015 die Effektivkosten ausgewiesen werden müssen, eine einheitliche Berechnungsmethode hat er aber nicht vorgegeben. Versicherer rechnen jetzt die Effektivkosten nach Lust und Laune aus. Der Effektivkosten, die dabei herauskommen, sind nicht vergleichbar. „Die Branche und der Gesetzgeber haben die Chance vertan, die Effektivkosten zu definieren und so für einen einheitlichen Standard zu sorgen“, fasst Ortmann zusammen und zieht folgendes Fazit: „Mit kleinen Trippelschritten bewegt sich die Versicherungsbranche weiter, sanft vom Gesetzgeber gestupst, in Richtung Kunde. Es bleibt noch viel zu tun.“
Die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebens-versicherungs-Reformgesetz gebracht?“ analysierte 39 klassische Privat-Renten und 39 Riester-Renten von insgesamt 41 Anbietern. Das entspricht einer Marktabdeckung von 77 Prozent bezogen auf die Privat-Renten und 70 Prozent bei den Riester-Renten.
portfolio institutionell newsflash 13.05.2015/Kerstin Bendix
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