Versicherungen
9. März 2015

Der Weg ist endgültig frei für Solvency II

Das neue Versicherungsaufsichtsregime Solvency II kann wie geplant Anfang 2016 in Deutschland in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes den Weg für die umfassende Modernisierung der Solvenzanforderungen für Versicherungsunternehmen frei gemacht. Letzte parlamentarische Hürde genommen.

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) verabschiedet, das die EU-Richtlinie Solvency II in deutsches Recht umsetzt. Für die Versicherungsunternehmen gilt damit ab 1. Januar 2016 ein neues Regelwerk, das nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weltweit Maßstäbe für Stabilität setzt. Die VAG-Novelle überführt die europäische Solvency-II-Richtlinie rund 14 Jahre nach Beginn des Regulierungsprojektes in deutsches Recht und bringt damit einen Paradigmenwechsel von einer bilanziellen hin zu einer markt- und risikoorientierten Bewertung der Kapitalanlagen und Verpflichtungen.
Bis zum Inkrafttreten von Solvency II wird die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden noch zahlreiche Details zur Umsetzung festlegen. Die Versicherungsbranche appelliert indessen an die Finanzaufsicht, bei den nun anstehenden Schritten mit Bedacht vorzugehen. Der Hauptgeschäftsführung des GDV, Jörg von Fürstenwerth, betonte, die Unternehmen müssten bis zum Jahreswechsel komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen sowie eine „wahre Flut“ weiterer Leitlinien und Standards umsetzen. „Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssen die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren und das in der Solvency-II-Richtlinie verankerte Proportionalitätsprinzip ernst nehmen“, betonte von Fürstenwerth.
Der Bundesrat gab auch grünes Licht für die „Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückstellung (RfB)“. Damit können laut Börsen-Zeitung Teile der freien RfB aus dem Altbestand von Kunden – mit einem Vertrag vor Deregulierung der Branche von 1994 – mit dem Neubestand in den Bilanzen der Lebensversicherer zusammenfließen. Die Maximalgröße dieses „kollektiven Teils“ der RfB fällt mit Rücksicht auf die Interessen der Altkunden mit 60 Prozent der Eigenmittelanforderungen geringer aus als zunächst mit 80 Prozent geplant, heißt es in dem Artikel. Bund und Länder hatten Mitte Februar diesen Kompromiss gefunden, der die Länderinteressen berücksichtigt.
Auf der nächsten Seite haben wir die drei Säulen von Solvency II dargestellt. Die neuen Regeln bringen laut GDV signifikante Änderungen nicht nur für Unternehmen und Aufsichtsbehörden, sondern haben auch Auswirkungen auf die Versicherten. 
Die erste Säule 
Im Kern verlangt die erste Säule von Solvency II von den Versicherungsunternehmen eine risiko- bzw. marktwertorientierte Bewertung ihrer Kapitalanlagen und Leistungsverpflichtungen. Die Kapitalanforderungen orientieren sich künftig an den eingegangenen Risiken. Damit sind beispielsweise Lebensversicherer bei der Kapitalanlage am Aktienmarkt nicht mehr wie im heutigen System an starre Obergrenzen gebunden.
Die zweite Säule 
Während die erste Säule Vorgaben für die Finanzausstattung umfasst, stellt die zweite Säule von Solvency II weitgehende Anforderungen an die Geschäftsorganisation der Versicherungsunternehmen. Diese reichen von der Einrichtung sogenannter Schlüsselfunktionen über die Anforderungen an die Qualifikation bestimmter Personengruppen bis hin zu speziellen Vorschriften für Ausgliederungen von Funktionen und Tätigkeiten. Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen über wirksame Prozesse und Strukturen verfügen, um ein solides und vorausschauendes Management zu gewährleisten.
Die dritte Säule
Die Berichtspflichten der Unternehmen werden in der dritten Säule von Solvency II erheblich erweitert: Die Unternehmen haben nicht nur zahlreiche quantitative Kennzahlen an die Aufsicht zu übermitteln. Sie müssen zudem in regelmäßigen Abständen über ihre Geschäftsorganisation und viele weitere Aspekte berichten. Neu sind auch die Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit. 
portfolio institutionell newsflash 09.03.2015/Tobias Bürger
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