Schwarzer Schwan
6. März 2015
Ein Fall für Felix
„Zum Golde drängt, am Golde hängt doch alles. Ach, wir Armen.“ Was für ein herrlicher Aphorismus, den Johann Wolfgang von Goethe in seinem „Faust – Der Tragödie erster Teil“, anno 1808 verewigt hat. 207 Jahre später geht die Tragödie in eine neue Runde.
Fulminanter Amtsantritt für Felix Hufeld. Der seit Anfang März amtierende Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gleich zu Beginn einen spektakulären Fall auf dem Schreibtisch. Wie die Bafin kürzlich wissen ließ, hat sie dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das „weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt“ und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt nach Angaben der Finanzaufseher auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Ermittelt wird gegen zehn Personen. Ein gefundenes Fressen für Hufeld, der laut tagesschau.de eine klare Vorstellung davon hat, was Kontrolle von Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel bedeutet. Das machte er immer wieder deutlich: „Aufsicht muss auch beißen können – allein die noch so gute Analyse tut es nicht“, sagte der Jurist beispielsweise. Dann mal los.
In seinem ersten großen Fall nach dem Weggang von Vorgängerin Dr. Elke König trifft Hufeld also auf eine Stiftung, die den Mephistopheles mimt? Presseberichten zufolge hat die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung Gold „als gewinnbringende Alternative zu Fonds oder Sparbuch“ angepriesen und folgendes Geschäftsmodell beworben, das auf dem befristeten Kauf von Gold basiert: Der Kunde vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren und erhält dann einen garantierten Rückkaufpreis von 110, 130 beziehungsweise 180 Prozent seines Kaufpreises. Das Gold wollte BWF für die Kunden verwahren. Den Anlegern sollte das Zuwachsraten zwischen fünf und 7,5 Prozent pro Jahr bringen. Hier beißt nicht die Aufsicht zu, sondern der gierige Anleger.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Mit dieser Konstruktion betrieb der Verein das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin. Doch damit nicht genug. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellten Kriminalbeamte in den Räumen der Organisation jüngst circa vier Tonnen „angebliches Gold“ sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Verdächtig: Vier Tonnen reines Gold haben heute einen Marktwert von knapp 140 Millionen Euro. Das ist in etwa das Dreifache dessen, was die Stiftung laut Bafin bei rund 6.500 gierigen Anlegern, man kann sie nicht anders bezeichnen, eingesammelt hat. Gold ist zwar nicht magnetisch – aber offensichtlich trotzdem das anziehendste aller Metalle. Doch der Spuk geht noch weiter: Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Kauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.
Fassen wir zusammen: Eine „Stiftung“ verspricht Anlegern „Zuwachsraten“ von fünf bis 7,5 Prozent pro Jahr. 6.500 finden das gut und investieren 48 Millionen Euro. Davon wiederum wurde ein zweistelliger Millionenbetrag in dunkle Kanäle abgezweigt. Und trotzdem finden Ermittler vier Tonnen „Gold“. Was lernen wir daraus? Vielleicht statten Sie Ihrem Banktresor, so Sie einen haben, einen Besuch ab: Zum Test etwaiger „Goldbarren“. Im Internet finden sich wertvolle Hinweise: Die berührungslose und materialschonendste Methode setzt auf Röntgenfluoreszenzspektrometer. Hierbei wird das zu prüfende Objekt mit Röntgenstrahlen abgetastet. Dieses absolut zerstörungsfreie Verfahren ermöglicht nach Einschätzung von Experten eine sehr genaue Bestimmung des Feingehalts und gibt außerdem Auskunft über die Zusammensetzung der Legierung. Man weiß ja nie! Eine weitere, freilich etwas aufwendigere Methode ist der sogenannte Wassertest nach Archimedes von Syrakus. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es sein denn, die Gier der Anleger hat das Hirn bereits aufgefressen.
In diesem Sinne bleibt uns nur, Ihnen ein goldiges Wochenende zu wünschen.
P.S.: Die BWF-Stiftung ist laut Impressum von bwf-gold.de in der Rechtsträgerschaft vom Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. im Vereinsregister Köln eingetragen. Es handele sich dabei nicht um eine Stiftung im Sinne des § 81 BGB ff., sondern vielmehr um ein Zweckvermögen des privaten Rechts.
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