Pension Management
19. November 2014

DIA sieht bAV-Strukturen bedroht

Stein des Anstoßes sind die Tariffonds, die das Arbeitsministerium vorgeschlagen hat. Auch aus Europa droht weiterhin Ungemach: Derzeit läuft eine Konsultation von Eiopa zu EK-Vorschriften für EbAV. Die zweite QIS ist auch schon in Planung.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird immer komplexer. Wenn es nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministeriums geht, sollen Tarifparteien künftig eigene Vorsorgeeinrichtungen schaffen dürfen. Diese würden die Arbeitgeber von ihrer Einstandspflicht befreien. Am gestrigen Dienstag hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Gewerkschaften und Verbänden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales über eine entsprechende Änderung des Betriebsrentengesetzes beraten. Würde es zu dieser Änderung kommen, wären in Deutschland nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) reine Beitragszusagen erlaubt, bei denen das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer übertragen wird.
„Das gut gemeinte Ziel, nämlich die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern, wird von gefährlichen Nebenwirkungen der Tariffonds konterkariert“, warnt Klaus Morgenstern, Sprecher des DIA. Im Gefolge der Tariffonds drohen seines Erachtens obligatorische Arbeitgeberbeiträge und die Tariffonds würden durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zur Zwangs-bAV für alle Unternehmen mutieren. „Was wird dann aber aus den vielen schon bestehenden und gut funktionierenden Versorgungswerken, die von den Arbeitgebern mit finanziert werden?“, fragt sich Morgenstern. Wenn Unternehmen über eine tarifliche Vereinbarung auf eine neue Säule der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet werden, drohte vielen älteren Versorgungswerken die Schließung, weil die Lohnnebenkosten nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können.
Um die bAV in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern, schlägt das DIA dem Arbeitsministerium, zuallererst die bestehenden Hemmnisse, wie die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter, abzuschaffen, von der vor allem Bezieher kleinerer Einkommen betroffen sind. Außerdem bleibt laut Morgenstern die Frage offen, warum nur die neuen Tariffonds die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage erhalten sollen. Die Arbeitgeber wünschen sich eine solche Zusageform schon seit längerem, weil es die betriebliche Altersvorsorge für die Unternehmen stark vereinfachen würde. „Bislang ist das immer abgelehnt worden mit dem Verweis der unzumutbaren Verlagerung des Anlagerisikos auf die Arbeitnehmer. Es erscheint daher schon kurios, dass unter der Ägide der Gewerkschaften dieser Einwand nicht mehr gelten soll“, so Morgenstern.
Kompromissvorschläge im Monatsrhythmus 
Das ist längst nicht das drängendste Thema, das die bAV-Branche in Deutschland derzeit umtreibt. Vielmehr trifft dieses Merkmal auf die Pensionsfondsrichtlinie zu, deren Entwurf Ende März dieses Jahres veröffentlicht wurde und für die es reichlich Kritik von Deutschlands Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) hagelte. Im Monatsrhythmus hat die italienische Ratspräsidentschaft im September, Oktober und November jeweils völlig neue Richtlinienentwürfe als „Kompromissvorschläge“ vorgestellt. In diesen sind unter anderem die delegierten Rechtsakte nicht mehr enthalten. Nun bleibt abzuwarten, ob die italienische Ratspräsidentschaft ihren Monatsrhythmus beibehält und auch im Dezember wieder ein neuer Vorschlag erscheint. Was dann tatsächlich in die Richtlinie eingeht, ist ungewiss. Unabhängig davon herrscht in der Branche die Erwartungshaltung, dass die Richtlinie im ersten Halbjahr 2015 unter dem lettischen Vorsitz durch sein wird.
Derweil verfolgt die europäische Aufsichtsbehörde (Eiopa) weiterhin und eigenständig das Ziel, für Einrichtungen der bAV Eigenkapitalvorschriften zu entwickeln – auch wenn dies im derzeitigen Entwurf zur Pensionsfondsrichtlinie nicht enthalten ist. Mitte Oktober hat die Behörde ein entsprechendes Konsultationspapier vorgelegt, zu dem die Branche bis Mitte Januar Stellung nehmen kann. „Es handelt sich um circa 230 Seiten und 111 Fragen, an denen unter anderem auch wir Aktuare derzeit arbeiten“, so Alfred Gohdes, Chefaktuar bAV bei Towers Watson. Im Frühsommer 2015 soll bereits die zweite QIS kommen.
portfolio institutionell newsflash 19.11.2014/Kerstin Bendix         
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