Pensionskassen
18. August 2014
VAG-Novelle zieht nicht nur Lob auf sich
Nachdem das Bundesfinanzministerium im Juli mit der VAG-Novelle einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reformierung der Versicherungsaufsicht vorgelegt hat, nehmen die betreffenden Verbände nun Stellung. Neben der Versicherungslobby haben sich auch die Aktuare zu Wort gemeldet.
Die deutsche Versicherungsbranche bereitet sich seit etlichen Jahren auf Solvency II vor. Vereinfacht gesagt sollen mit dem neuen europäische Aufsichtsregime die heutigen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen unter dem Paradigma der Marktkonsistenz zu einem risikobasierten Aufsichtssystem weiterentwickelt werden. Nun gehen die Vorbereitungen in die heiße Phase. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet den jüngst vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) als „gute Basis“ für die Umsetzung von Solvency II in Deutschland. Gleichwohl sieht der GDV aber noch Änderungsbedarf, wie aus der 32 Seiten starken Stellungnahme des Versicherungsverbandes zu entnehmen ist. Wie es darin heißt, müsse das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht durch die Anforderungen der europäischen Solvency-II-Richtlinie von Grund auf neu geregelt werden.
Was lange währt
Die neuen Regeln von Solvency II sind ab 2016 anzuwenden und bedeuten nach Ansicht des GDV einen grundlegenden Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht. So orientieren sich die Kapitalanforderungen künftig stärker an den Risiken, die die Unternehmen eingehen. Auch die Governance-Anforderungen werden ebenso reformiert wie die Berichtspflichten. Für die Unternehmen sei die Umsetzung nach Einschätzung des GDV gerade durch den engen Zeitplan ein enormer Kraftakt. Ohnehin sei das Solvency-II-Projekt eines der großen Reformvorhaben. Gerade deshalb sei der Entwurf für das Versicherungsaufsichtsgesetz mehr als eine einfache Novellierung bestehender Regelungen, so der GDV.
In zentralen Punkten decke sich der Entwurf der VAG-Novelle mit den europäischen Vorgaben, heißt es beim GDV in Berlin. Der Verband begrüßt vor allem, dass sämtliche Maßnahmen zur Abbildung von langfristigen Garantien übernommen wurden. Auch die vorgesehenen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Erfüllung der Berichtspflichten seien wichtig. Laut dem Dachverband der deutschen Versicherer wird die auf EU-Ebene erzielte Einigung damit auch in Deutschland verankert.
Abweichung vom Original
An einigen Stellen geht die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte VAG-Novelle über die europäischen Vorgaben hinaus, mahnt der GDV. Dies betrifft zum Beispiel die verpflichtende Testierung der Solvabilitätsübersicht durch den Abschlussprüfer. Aus Sicht des GDV sollte sich die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung eng an den Vorgaben aus Brüssel orientieren, um europaweit möglichst einheitliche Regeln zu haben. Ansonsten drohten deutschen Unternehmen Wettbewerbsnachteile. Zudem müssen nach Ansicht des GDV die positiven Effekte der Zinszusatzreserve mit Solvency II besser verzahnt werden. Mit der Zinszusatzreserve bauen die Lebensversicherer nach deutschem Aufsichtsrecht bereits zusätzliche Reserven auf. Diese „sinnvolle Zusatzvorsorge“ muss nach Einschätzung des GDV unter Solvency II und damit europaweit berücksichtigt werden.
Weiterhin sieht der GDV die Gefahr einer unnötigen Bürokratisierung. Zwar fordere Solcency II eine angemessene Trennung von Schlüsselfunktionen und Zuständigkeiten in den Unternehmen, lasse aber sinnvolle Koppelungen zum Beispiel von Versicherungsmathematik und Risikomanagement durchaus zu. Der deutsche Gesetzgeber sollte diese praktikable Lösung nach Einschätzung der deutschen Versicherer ebenfalls berücksichtigen „anstatt die Dinge unnötig zu verbürokratisieren.“
Weiterhin sieht der GDV die Gefahr einer unnötigen Bürokratisierung. Zwar fordere Solcency II eine angemessene Trennung von Schlüsselfunktionen und Zuständigkeiten in den Unternehmen, lasse aber sinnvolle Koppelungen zum Beispiel von Versicherungsmathematik und Risikomanagement durchaus zu. Der deutsche Gesetzgeber sollte diese praktikable Lösung nach Einschätzung der deutschen Versicherer ebenfalls berücksichtigen „anstatt die Dinge unnötig zu verbürokratisieren.“
Aktuare heben den Finger
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) wiederum begrüßt, dass mit dem vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des VAG das neue europaweite Aufsichtssystem Solvency II zeitnah in deutsches Recht umgesetzt wird. Damit schaffe der Gesetzgeber Planungssicherheit, die nach Einschätzung des DAV-Vorstandsvorsitzenden Rainer Fürhaupter „angesichts des enormen mit Solvency II verbundenen Arbeitsaufwands dringend geboten“ sei.
Ebenso wie der GDV begrüßt auch die Aktuarvereinigung, dass alle im Rahmen der Omnibus-II-Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Sicherung langfristiger Garantien in das neue VAG aufgenommen werden. Durch diese Maßnahme werde eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht. Gleichzeitig weisen die Aktuare aber darauf hin, dass das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden habe. So fehle insbesondere die Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere.
Irritiert zeigt sich der DAV auch darüber, dass anders als angekündigt die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht konsequent von Solvency II ausgenommen werden. „Das kann so nicht gewollt sein“, erklärte Fürhaupter und appellierte an das Bundesfinanzministerium, den Gesetzentwurf entsprechend zu korrigieren.
portfolio institutionell newsflash 18.08.2014/Tobias Bürger
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