Recht, Steuer & IT
10. März 2014

KAGB vor Anpassungsbedarf

Änderung der AIF-Typen. Referentenentwurf des BMF reagiert auf EU-Verordnung.

Gerade erst im Sommer in Kraft getreten erfährt das KAGB, die deutsche Umsetzung der AIFM-Direktive, schon die ersten Novellierungen. Am 4. März hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für die Anpassung von Finanzmarktgesetzen veröffentlicht. Hiervon insbesondere betroffen: das KAGB und die Unterscheidung der AIF-Typen (Alternative Investment Fonds) in geschlossene und offene Fonds. Diese, so der Bundesverband Alternative Investments (BAI), werden künftig nicht mehr im KAGB, sondern von der EU-Kommission definiert.
Diese Novellierung war seit Dezember absehbar. Der Grund für die Anpassung ergibt sich aus einer im Dezember veröffentlichten EU-Verordnung. Diese setzt die  technischen Regulierungsstandards zur Bestimmung der Arten von Verwaltern alternativer Investmentfonds und gilt unmittelbar, muss also nicht erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Danach handelt es sich immer dann um einen offenen AIF, wenn der Anleger seine Anteile vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase zurückgeben kann und er aus dem Fondsvermögen ausbezahlt wird. Dies steht im Widerspruch zur derzeitigen Formulierung in Paragraf 1 Absatz 4 KAGB, wonach AIF „offen“ sind, die mindestens einmal pro Jahr zurückgegeben werden können. Folglich führt die Änderung dazu, dass nunmehr das deutsche KAGB wieder im Einklang zum EU-Recht steht, so Dr. Jochen Eichhorn (LWS-LAW). Will man verhindern, dass ein AIF als „offen“ zu behandeln ist, dann sollte folglich in der Satzung des AIF die Rückgabe so ausgeschlossen werden, wie es die EU-Verordnung vorschreibt.
Wie der BAI weiter mitteilt, gelten die bisher geschlossenen AIF auch dann als geschlossen, wenn sie zum einen unter den bisherigen Begriff fallen und zum anderen zwischen dem 22. Juli 2013 und dem Tag des Inkrafttreten des Sammelgesetzes geschlossen worden sind.
Die Frist zur Stellungnahme läuft bis 11. März 2014. Für eine Verbandsstellungnahme bittet der BAI bis heute noch um Hinweise und gegebenenfalls um Änderungsvorschläge.
portfolio institutionell newsflash 10.03.2014/Patrick Eisele

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