Gesetzesänderung zu Bewertungsreserven ist vom Tisch
Der Vermittlungsausschuss will die Passage aus dem Sepa-Begleitgesetz streichen. Für Lebensversicherer heißt das, sie müssen nun doch ihre hoch verzinsten Papiere verkaufen, um aufgelaufene Buchgewinne an die jetzt ausscheidenden Kunden hälftig auszuzahlen.
Schlechte Nachrichten für die Lebensversicherungen: Die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung zu den Bewertungsreserven ist offenbar vom Tisch. Am 26. Februar entschied der Vermittlungsausschuss, dass die Regelung zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen ist. Das Vermittlungsergebnis muss nun noch einmal durch Bundestag und Bundesrat.
Der Bundestag hatte die Neuregelung erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich nur Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs – Sepa – enthielt. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun jedoch vor, diesen von Verbraucherschützern heftig kritisierten zusätzlichen Anhang wieder rückgängig zu machen. Die unstrittigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen sollen hingegen im Gesetz bleiben.
Die deutschen Lebensversicherer haben in den vergangenen beiden Jahren erhebliche Bewertungsreserven auf ihre festverzinslichen Wertpapiere angehäuft. Sie machen bereits über sieben Prozent der Kapitalanlagen aus. Die aktuelle Gesetzeslage zwingt Lebensversicherer dazu, hoch verzinste Papiere vorzeitig zu verkaufen, um die aufgelaufenen Buchgewinne an die jetzt ausscheidenden Lebensversicherungskunden hälftig auszuzahlen. Die nicht ausgeschütteten Gelder können angesichts der niedrigen Zinsen am Markt jedoch nur zu deutlich schlechteren Konditionen reinvestiert werden. Aus Sicht jener Versicherungskunden, deren Policen erst in der Zukunft fällig werden, klingt das nach einem schlechten Geschäft. Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt man, dass mehr als 95 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungsverträge davon betroffen wären.
Der GDV hatte unlängst schon erwartet, dass die vorgesehene Neuregelung wohl gekippt wird. Nichtsdestotrotz hält GDV-Präsident Alexander Erdland dies für die falsche Entscheidung: „Es wäre gegen die Interessen der großen Mehrheit der Versicherten, wenn die heutige Regelung bestehen bliebe.“ Diese sei nur für Schön-Wetterphasen gemacht. In der aktuellen Niedrigzinsphase wirke sie dagegen wie ein Leck im Bootsrumpf. „Wir verlieren Substanz, die wir brauchen, um alle Versicherten gut durch die Niedrigzinsphase zu bringen“, betont der GDV-Präsident, der zugleich als Vorstandsvorsitzender bei der Wüstenrot & Württembergischen tätig ist.
portfolio institutionell newsflash 27.02.2013/kbe
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