Pension Management
4. Februar 2013

Pension Asset Pooling wird vereinfacht

Die Bundesregierung überarbeitet die Rahmenbedingungen für die Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen. Nikolaus Schmidt-Narischkin, Leiter Fiduciary Management bei Deutsche Asset Management, mahnt weitere Verbesserungen an.

Wie das Bundesfinanzministerium jüngst mitgeteilt hat, werden mit dem Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes an das AIFM-Umsetzungsgesetz erstmals international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne geschaffen und das sogenannte Pension Asset Pooling auch in Deutschland ermöglicht. Für international agierende Unternehmen wird es nun attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ausländischer Tochtergesellschaften in Deutschland zu bündeln und nicht auf ausländische Standorte auszuweichen. Die Regelungen bauen auf der durch das AIFM-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Rechtsform einer offenen Investmentkommanditgesellschaft auf.
Bei der zentralen Bündelung und Verwaltung internationaler Pensionsvermögen können Unternehmen unter anderem Skaleneffekte bei der Kapitalanlage erzielen. Von der lang ersehnten Gesetzänderung verspricht sich der Fondsstandort Deutschland Zusatzgeschäft, schließlich geht es hier um viele Milliarden Euro in Form von Pensionsvermögen, die zusätzlich von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden könnten.
Positives Echo
Nikolaus Schmidt-Narischkin erläutert gegenüber portfolio die Hintergründe der gesetzlichen Modifikationen: „Aufgrund der momentanen Gesetzeslage befindet sich der Standort Deutschland in Sachen Pension Pooling in einem Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Lokationen. Schon seit längerem wird der Wunsch nach Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die den Bedarf international mit Pensionsplänen agierender Unternehmen aufnimmt und Assets wie Arbeitsplätze am Finanzstandort Deutschland hält, an die Politik herangetragen.“
Die anstehenden Gesetzesänderungen nehmen nach Darstellung Schmidt-Narischkins diese Bestrebungen auf und „schaffen mit der neu einzuführenden Investment-Kommanditgesellschaft ein Vehikel, das grenzüberschreitendes Pension Pooling auch aus Deutschland heraus ermöglicht“. Neben der Schaffung der rein gesetzlichen Voraussetzungen bedarf es aber weiterhin der Schaffung zum Beispiel steuerrechtlicher Rahmenbedingungen, um das Vehikel für Kunden und Anbieter attraktiv zu machen, lautet die Einschätzung des Experten. „Die Deutsche Asset Wealth Management verfolgt die Entwicklung aufmerksam und bringt die an anderen Standorten gewonnene Expertise aktiv ein, um die Chancen, die sich gerade für Kapitalanlagegesellschaften ergeben können, zeitnah nutzen zu können“, unterstreicht Schmidt-Narischkin.
Die Deutsche Bank hat sich bereits 2009 im Großherzogtum Luxemburg die Möglichkeit für ein echtes Pension Pooling geschaffen. Die installierte Plattform erlaubt den einzelnen Ländergesellschaften ein echtes physisches Pooling ihrer für die Bedienung der Pensionen reservierten Assets.
portfolio institutionell newsflash 04.02.2013/tbü
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