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25. Juni 2012

Bausparkassen senken Guthabenverzinsung

Als Folge gesunkener Kapitalmarktzinsen schafft die Schwäbisch Hall ihren Renditetarif sogar ab. Andere begnügen sich bislang mit einer Absenkung der Verzinsung.

Bei den Bausparkassen überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Als Folge deutlich gefallener Zinsen am Kapitalmarkt sind einige Anbieter dazu übergegangen, die Guthabenverzinsung in ihren Bauspartarifen teils erheblich zu senken. Noch konsequenter ist Deutschlands größte Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH). 
Der genossenschaftliche Anbieter stellt den Vertrieb seines Renditetarifs „Fuchs Rendite Tarif XR“ zum Ende des Monats vollständig ein. Der Tarif bietet aktuell eine Guthabenverzinsung von maximal 3,5 Prozent. „Der anhaltende Abwärtstrend der Zinsen hat sich in den vergangenen Wochen weiter verschärft“, schreibt die BSH in einer Mitteilung an die Vertriebspartner, in welcher sie auch den Rückzug des Renditetarifs ankündigt. Die Bausparbranche beobachte die Zinsentwicklung mit Blick auf die Rendite der Tarife seit längerem mit größter Aufmerksamkeit, so die BSH weiter.
Einen etwas moderateren Weg hat die Bausparkasse der Alten Leipziger eingeschlagen. Sie senkt zum 1. Juli 2012 in ihrem Tarif „Easy Plus“ die Guthabengesamtverzinsung von 3,8 auf 2,5 Prozent. In einer Vertriebsinformation schreibt die Alte Leipziger: „Aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt, aber auch mit Blick auf unsere auf Solidität und Bilanzstärke gerichtete Geschäftspolitik und die künftigen Eigenkapitalanforderungen unter Basel III ist es erforderlich, den Zinsbonus im Tarif zu senken.“
Bereits im Mai dieses Jahres hat die Deutsche Ring Bausparkasse in ihrem „Spar-Tarif S“ die Guthabenverzinsung von vier auf 3,25 Prozent herabgesetzt. Ob dieses hohe Zinsniveau angemessen ist, um die Sparbeiträge der Anleger künftig zu verzinsen, ist fraglich. Auf Nachfrage wollte sich die Gesellschaft über weitere Schritte nicht äußern.
Bei der Postbank-Tochter BHW und bei der Wüstenrot Bausparkasse ist derweil von keinen Änderungen auszugehen. Dies bestätigten beide Bausparkassen auf Nachfrage. Die BHW hat bereits im Sommer vergangenen Jahres auf die Niedrigzinsphase reagiert und die Tarifstruktur angepasst. „Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, werden wir entsprechend reagieren“, sagte ein BHW-Sprecher. Die BHW Bausparkasse hat keine spezielle Renditetarife, sondern einen Universaltarif, der sich auf der Guthabenseite aufgrund einer Verknüpfung des Bonus mit der Umlaufrendite automatisch an das Zinsniveau anpasst. Auch wenn Wüstenrot und BHW akut keinen Handlungsbedarf sehen, könnten „in nächster Zeit weitere Bausparkassen ihre Guthabenverzinsung anpassen“, meint Jörg-Martin Lunau, Geschäftsführer von HL Finanz. Sein Unternehmen betreibt zusammen mit der Axtra.net das Bauspar- und Finanzierungsportal „Bausparpool.net“. 
Die Gesamtguthabenverzinsung setzt sich bei den meisten Bausparkassen in der Regel aus einer Grundverzinsung und einem Zinsbonus zusammen. Der Bonus kommt immer dann zum Tragen, wenn der Anleger nach mehreren Ansparjahren auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet. Viele Anbieter koppeln die Guthabenverzinsung in den Renditetarifen auch an die Entwicklung der Umlaufrendite. 
Vorbilder der Bausparkassen
Damit ziehen die Bausparkassen nun die Entwicklung bei Lebensversicherungen und einigen berufsständischen Versorgungswerken nach. Zu Erinnerung: Das Bundesfinanzministerium hat ab Januar 2012 den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Im Jahr 2000 lag der Höchstrechnungszins noch bei vier Prozent. Im Lager der berufsständischen Versorgungswerken hat die Bayerische Versorgungskammer im Mai 2010 mitgeteilt, den Rechnungszins in den voll kapitalgedeckten berufsständischen Versorgungseinrichtungen von 3,25 auf 2,5 beziehungsweise 2,25 Prozent zu senken. Wie aus einer Mitteilung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin ebenfalls aus dem Jahr 2010 hervorgeht, haben auch mindestens neun der 16 Rechtsanwaltsversorgungswerke in Deutschland den Rechnungszins abgesenkt. Beim Berliner Rechtsanwälte-Versorgungswerk wurde der Rechnungszins ab 2010 von vier auf 2,25 Prozent gesenkt. Die Klage gegen diese Satzungsänderung eines Mitglieds, das seine Eigentumsrechte verletzt sah, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin als unbegründet zurückgewiesen. Ebenfalls keine Klagen sind im Hinblick auf die tief gesunkenen Renditen sicherer Staatsanleihen aus dem Versicherungslager gegen den Schritt des Bundesfinanzministeriums mehr zu hören.
portfolio institutionell newsflash 25.06.2012/gcu-pe
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