Recht, Steuer & IT
14. April 2025

Bafin widmet sich Banken und EbAV

Dynamik im Bankenaufsichtsrecht erfordere Änderungen der Prüfungsberichtsverordnung. Deutsche EbAV werden zum Liquiditätsstresstest gebeten.

Die Bafin sieht aufgrund der fortschreitenden Entwicklung des Bankenaufsichtsrechts „umfangreichen Änderungsbedarf“ fest und stellt nun die zweite Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung zur Konsultation (09/2025). Zeigen würden sich die Entwicklungen in zahlreichen Änderungen im Kreditwesengesetz durch zum Beispiel das Risikoreduzierungsgesetz sowie das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz. Für die Prüfungsberichtsverordnung relevante Änderungen gab es darüber hinaus auch unter anderem in der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung (FinaRisikoV), in der Institutsvergütungsverordnung (InstVergV), im Bausparkassengesetz sowie im Pfandbriefgesetz (PfandBG). Stellungnahmen können bis zum 12. Mai eingereicht werden.

Liquidität im Stress

Zudem informierten Bafin und Eiopa vor einer Woche über die Veröffentlichung von Spezifikationen für den Stresstest von bAV-Einrichtungen (EbAV). Gestresst werden insbesondere Liquiditätsrisiken. Dabei werden in unterschiedlichen Szenarien die Bestände an liquiden Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2024 und die Zahlungsströme der EbAV im 1. Quartal 2025 betrachtet, jeweils mit und ohne Stress. Die zwei vorgegebenen Stressszenarien sehen Schocks für alle wesentlichen Kapitalanlagearten vor.

Aus Deutschland nehmen Pensionskassen und Pensionsfonds am Stresstest teil, welche die Bafin nach den von Eiopa vorgegebenen Kriterien ausgewählt hat. Die teilnehmenden deutschen EbAV müssen der Bafin die Ergebnisse des Stresstests bis zum 11. Juli 2025 übermitteln. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des fünften EbAV-Stresstests ist für den Dezember 2025 geplant.

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