Recht, Steuer & IT
10. März 2025

Verwaltungspraxis zu PPP und ESG ändert sich

Neues Bafin-Rundschreiben für Versicherungen. Aufsicht gibt Hinweise zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Bafin meldet Neuigkeiten zur Verwaltungspraxis zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht. Ein neues Bafin-Rundschreiben für Solvency-II-Anleger (R05/2025) bündelt laut der Behörde nun verschiedene Anforderungen zum Prudent Person Principle, PPP, und gibt erstmals Hinweise zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Das PPP basiert auf Paragraf 124 des VAG beziehungsweise Artikel 132 der Solvency-II-Richtlinie.

Hintergrund für das neue PPP-Rundschreiben sei die geplante Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Solvency-II-Versicherern (MaGo für SII-VU), die bis Ende Februar öffentlich konsultiert wurden. Da sich die MaGo für SII-VU künftig auf die Kernthemen der Geschäftsorganisation fokussieren werden, hat die Bafin nach eigenen Angaben bestimmte Regelungen zum Risikomanagement in das neue PPP-Rundschreiben überführt.
Zudem ersetze das Rundschreiben mehrere Auslegungsentscheidungen. Im Zuge der Überführung der bisherigen Regelungen in das neue Rundschreiben habe die Bafin umfangreiche Straffungen, Streichungen und Aktualisierungen vorgenommen.

Erstmals Abschnitt zur Nachhaltigkeit

Darüber hinaus schafft das Rundschreiben erstmals eine Verwaltungspraxis zur Nachhaltigkeit im Rahmen des PPP. Versicherer, die unter die Solvency-II-Richtlinie fallen, sind durch Artikel 275a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) explizit dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des PPP zu berücksichtigen. Inhaltlich würden sich die Ausführungen zur Nachhaltigkeit eng an der Erwartungshaltung der Eiopa orientieren. Zusätzlich habe die Bafin Gespräche mit mehreren großen Lebensversicherern zur Umsetzung von Artikel 275a der Delegierten Verordnung geführt. Die Erkenntnisse daraus seien ebenfalls in das PPP-Rundschreiben geflossen.

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