Beirat mahnt Konsistenz bei Sustainable Finance an
Der Sustainable-Finance-Beirat hat Vorschläge zur geplanten Reduktion der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf EU-Ebene vorgelegt. Im Fokus stehen eine Vereinfachung und die bessere Vergleichbarkeit der Daten.
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode ist der Sustainable-Finance-Beirat weiter fleißig. So hat er am Montag eigene Vorschläge zur geplanten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch die EU-Kommission vorgelegt. In ihrem Arbeitsprogramm für 2025 hat die EU-Kommission eine erste Omnibus-Verordnung zu Sustainable Finance angekündigt, die als eines von mehreren Omnibus-Paketen zu verschiedenen Themen für das erste Quartal 2025 geplant ist. Sie sehe „weitreichende Vereinfachungen insbesondere in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Taxonomie vor“, so die Kommission in einer Mitteilung von Mitte Februar.
In seinem Positionspapier zur Omnibus-Verordnung gibt nun der Sustainable-Finance-Beirat einige zentrale Empfehlungen für eine Verbesserung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Fokus auf die EU-Taxonomie-Verordnung, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Diese sehen vor, dass erstens die Berichtsanforderungen durch den Fokus auf wesentliche Datenpunkte und auf Konsistenz mit bestehenden internationalen Standards vereinfacht werden. Zweitens sieht der Beirat auch eine Stärkung der Rechtssicherheit durch Aufschub von Sanktionen vor, bis rechtliche Unsicherheiten geklärt sind sowie den Schutz von Unternehmen, die bereits Investitionen in die Einhaltung der Vorschriften getätigt haben.
Doppelberichterstattung vermeiden
Des Weiteren fordert der Beirat eine praxisnahe Umsetzung durch Nutzung etablierter Berichtsstandards und Praktiken zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands, wozu Expertinnen und Experten aus der Praxis stärker eingebunden werden sollten. Aus Sicht des Beirats müsse auch die „globale Interoperabilität“ und das Vermeiden von Doppelberichterstattung im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit der Daten im Fokus stehen, um einen kohärenten Regulierungsrahmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Christian Heller, Co-Vorsitzender des Sustainable Finance-Beirats, appelliert: „Die EU-Omnibus-Initiative ist eine riesige Chance, Simplifizierung und Kohärenz der bestehenden Regularien sicherzustellen und weitreichendere Ansätze auch auf internationaler Ebene zu entwickeln. Die intensiven Diskussionen im Beirat zeigen, dass um die richtigen Lösungen gerungen werden muss, welches Level an Transparenz europäische Unternehmen unter Einhaltung der ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in ihrer Transformation wettbewerbsfähiger macht.“
Und Wiebke Merbeth, Mitglied der Arbeitsgruppe, ergänzt: „Vier Stufen sind essentiell und als absolutes Minimum zu verstehen: (I) Sektoragnostische quantitative KPIs, die über die verschiedenen Regulierungen hinweg Bestand haben. (II) Die Doppelte Materialitätsanalyse als größten Gewinn in der CSRD. Daraus folgen (III) sektorspezifische quantitative KPIs, die (IV) Strategie und Transitionspfade des Unternehmens bestimmen.“
Das Positionspapier des Sustainable-Finance-Beirats geht im Einzelnen auf eine Reduzierung bestimmter verpflichtender Indikatoren ein. Es ist unter diesem Link auf den Seiten des Beirats einsehbar.
Entlastung für kleine Versicherer gefordert
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte Mitte Februar zu dem geplanten Omnibus-Gesetz Stellung genommen. Ein weiterer positiver Schritt sei die geplante Einführung abgestufter Berichtsanforderungen für mittelständische Unternehmen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, erklärte: „Wir unterstützen die Ziele der nachhaltigen Transformation ausdrücklich. Die Vielzahl an Vorgaben blockieren jedoch den Wandel. Nachhaltigkeitsinformationen sind wichtig – ihre Qualität muss steigen, ihre Quantität muss sinken.“
Zudem dürften „starre Industrie-Kriterien“ nicht eins zu eins auf die Versicherungswirtschaft übertragen werden. Versicherer mit verhältnismäßig wenigen Mitarbeitenden könnten die vorgesehene Bilanz- und Umsatzgrenze schnell überschreiten. Dann müsse ein kleiner Versicherer „die gleichen Anforderungen erfüllen wie ein Dax-Konzern. Das kann nicht richtig sein“, so Asmussen. Die Berichtsanforderungen sollten daher neben den finanziellen Größenordnungen auch die Anzahl der Mitarbeitenden berücksichtigen, fordert der GDV.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: CSRD | ESG-Berichtspflichten | EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) | Europäische Union | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Politik/Regulierung | Taxonomie
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