Vorschläge für ein naturverträgliches Finanzsystem
Der Sustainable-Finance-Beirat schlägt Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität vor. In Sachen CSRD fordert der Beirat eine Reduzierung auf aussagekräftige Indikatoren.
Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat am Freitag Empfehlungen zur Förderung eines naturverträglichen Wirtschafts- und Finanzsystems vorgestellt. „Unsere Wirtschaft ist abhängig von einer intakten und biodiversen Natur. Die Wissenschaft geht davon aus, dass derzeit ein sechstes Massenaussterben von Arten stattfindet und ein Viertel aller Arten durch menschliche Aktivitäten vom Aussterben bedroht sind“, schreibt der Sustainable-Finance-Beirat aktuell in einer Pressemitteilung. Finanzinstitute trügen durch die Finanzierung schädlicher Wirtschaftsaktivitäten zu Umweltzerstörung bei, könnten aber durch eine vermehrte Finanzierung naturverträglichen Wirtschaftens auch Teil der Lösung sein.
Biodiversität als Voraussetzung für stabile Finanzmärkte
Christian Heller, Co-Vorsitzender des Beirats, erklärt: „Langfristig wird der Artenverlust die Kosten des Klimawandels für unsere Wirtschaft übersteigen. Das Weltwirtschaftsforum berechnet, dass über 50 Prozent des globalen Bruttosozialproduktes von Ökosystemleistungen abhängt. Die systematische Integration von Biodiversität in alle Entscheidungen wird zur Voraussetzung für resiliente Geschäftsmodelle und stabile Finanzmärkte.“
Bisher erfolgt die Finanzierung von Naturschutz und die Wiederherstellung von Natur fast ausschließlich durch die öffentliche Hand, kritisiert der Beirat. „Der bisherige Umgang der Wirtschaft mit der Natur hat zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf geführt, welcher nun durch die neue EU-Regulierung zur Wiederherstellung der zerstörten Natur (EU-WVO) adressiert wird. Nachhaltige Finanzierungsentscheidungen können einen positiven Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen leisten“, heißt es in der Mitteilung.
Blended Finance für die Renaturierung
Hierzu fordert der Beirat unter anderem verschiedene Maßnahmen: Erstens einen verlässlichen Rahmen für Biodiversity-Credit-Märkte, der auf klaren Standards beruht; zweitens einheitliche Rahmenbedingungen für private Investments in die Wiederstellung der Natur und zur Stärkung von Biodiversität; drittens, die Möglichkeit einer Global-Biodiversity-Framework-Aligned-Benchmark auf europäischer Ebene zu prüfen; viertens „Blended Finance“-Angebote zur Einbindung von privatem Kapital für additive Renaturierungsmaßnahmen; fünftens die Aufnahme des Themas Biodiversität in Unternehmensfinanzierungen durch Banken; und als sechsten Punkt den Kompetenzaufbau zum Thema Biodiversität innerhalb von Unternehmen und Finanzinstituten und Verbesserung der allgemeinen Datenverfügbarkeit.
Julia Haake, Leiterin der Arbeitsgruppe Biodiversität, erklärt: „Trotz des dringenden Handlungsbedarfs wird der negative Einfluss wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Biodiversität immer noch häufig unterschätzt und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland noch großen Aufholbedarf bei der Integration von Biodiversitätsaspekten in die Unternehmens- und Finanzentscheidungsprozesse.“
Das vollständige Positionspapier „Biodiversität und Sustainable Finance – Biodiversität als wesentlicher Bestandteil von Sustainable Finance“ umfasst 28 Seiten. Interessierte finden es unter diesem Link.
CSRD: Aufwand reduzieren
Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat der Sustainable-Finance-Beirat in dieser Woche Vorschläge gemacht, wie der Umfang der Nachhaltigkeitsberichtspflichten insbesondere für KMU reduziert werden könnte. Hier fordert der Beirat unter anderem zuvorderst eine Reduzierung der geforderten Datenpunkte, insbesondere für KMU, mit einem Fokus auf aussagekräftige, quantitative Leistungsindikatoren sowie eine schnelle Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes, damit die Unternehmen Planungssicherheit haben.
Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable-Finance-Beirats, erklärte hierzu laut Mitteilung: „Die CSRD liefert zukünftig valide und umfassende Daten. Damit können Investoren abschätzen, wie zukunftsfähig die Geschäftsmodelle ihrer Investitionsobjekte sind. Wir machen konkrete Vorschläge, wie sich der Aufwand für die berichtenden Unternehmen reduzieren lässt.“
Bettina Storck, Leiterin der entsprechenden Arbeitsgruppe im Beirat, erklärt: „Wir begrüßen den Grundgedanken der CSRD: Nur mit vergleichbaren, verlässlichen und relevanten Daten kann Nachhaltigkeit Berücksichtigung in der Unternehmens- oder Portfoliosteuerung finden. Gleichzeitig darf die Berichterstattung nicht vom eigentlichen Ziel – der nachhaltigen Transformation – ablenken. Deshalb haben wir Ideen für eine Reduktion, Konkretisierung und Korrektur der CSRD-Anforderungen erarbeitet.“ Das entsprechende Positionspapier des Beirats zur CSRD finden Interessierte unter folgendem Link.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: Biodiversität | ESG-Berichtspflichten | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Risikomanagement
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar