Omnibus-Verordnung für ESG-Berichtspflichten bald konkret
Die geplante EU-Omnibus-Verordnung zur Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird voraussichtlich Ende Februar vorgestellt. Der GDV fordert Fokus auf hochwertige Daten und Entlastung insbesondere für kleinere und mittlere Versicherer.
Das „Omnibus Simplification Package“ wird laut Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) voraussichtlich am 26. Februar 2025 vorgestellt. Laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll dadurch die bürokratische Last für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtspflichten verringert werden. Der GDV begrüßt diese Initiative der EU-Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Paket ziele darauf ab, bestehende und zukünftige Berichtspflichten zu bündeln und die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren.
„Nachhaltigkeitsinformationen sind für uns als Kapitalgeber und als Risikoträger wichtig. Die Berichte müssen aber fokussierter sein“, kommentierte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV am Dienstag laut einer Mitteilung. Ein Übermaß an Vorgaben gehe zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit und bringe die Wirtschaft bei der Transition nicht weiter.
Zum Hintergrund: Ziel der geplanten Omnibus-Verordnung ist es laut EU-Kommission, bestehende Regelwerke nicht abzuschaffen, sondern zu konsolidieren. Diese Konsolidierung betrifft die EU-Taxonomie-Verordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die auch als EU-Lieferkettenrichtlinie bezeichnet wird.
Qualitativ hochwertige Daten
Der GDV fordert bezogen auf die Reform, den Schwerpunkt der Regulierung auf qualitativ hochwertige, denn auf eine Vielzahl von Daten zu legen. „Wir brauchen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die weniger auf Quantität, sondern mehr auf die Qualität der Informationen setzt. Je besser die Daten sind, desto einfacher können die Versicherer gute Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit treffen“, so Asmussen. Und er sagte auch: „Das ursprünglich angestrebte Ziel der letzten EU-Kommission, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, ist ein gutes Signal.“
Kleine Versicherer im Nachteil
Die aktuellen Größenkategorien zur Berichtspflicht basieren auf starren Schwellenwerten, die für kleine und mittlere Versicherer ungeeignet sind. Aufgrund ihres hohen Umsatzes und Bilanzvolumens gelten dem GDV zufolge nahezu alle deutschen Versicherer, darunter auch kleine regionale Anbieter, als große Unternehmen und unterliegen somit den gleichen Berichtspflichten wie internationale Konzerne.
„Die derzeitigen Kriterien werden den Besonderheiten der Versicherungsbranche nicht gerecht und stellen gerade kleinere Anbieter vor große Herausforderungen“, so Asmussen. Der GDV fordert, branchenspezifische Größenkategorien einzuführen oder Versicherer nur dann als berichtspflichtig einzustufen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeitende haben. „Es darf nicht darum gehen, möglichst viele Unternehmen einzubeziehen, sondern die richtigen“, so Asmussen.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: CSDDD | CSRD | ESG-Berichtspflichten | Europäische Union | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Politik/Regulierung | Taxonomie
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