„Fülle der Mitteilungspflichten ist kaum noch handhabbar“
Deutscher Sparkassen- und Giroverband fordert von EU-Kommissionspräsidentin gezielte Straffung der ESG-Berichtspflichten. CSRD, Taxonomie und EU-Lieferkettenrichtlinie aus Sicht des Verbandes im Fokus.
Die neue EU-Kommission wurde heute vom EU-Parlament ins Amt gewählt. In ihrer Rede warb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg zuvor für ihr Kollegium und ihr Programm. Unter anderem will sie für die Unternehmen Pflichten für die Berichterstattung straffen. Von der Leyen sagte gemäß Redeprotokoll: „Unternehmerinnen und Unternehmer sagen uns, dass die Bürokratie schwer auf ihnen lastet. Zu viel Berichterstattung. Zu viele Überschneidungen. Zu komplex und zu teuer, um sie einzuhalten. Wir müssen unsere Vorschriften straffen, um die Belastung der Unternehmen zu verringern. Und wir müssen Rechtssicherheit darüber schaffen, was wir von ihnen erwarten.“
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) nimmt dies zum Anlass für eine Mitteilung, in der er den Vorschlag von der Leyens begrüßt, und merkt an, dass eine Reduktion der Nachhaltigkeitsberichtspflichten (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Taxonomie-Verordnung und der EU-Lieferkettenrichtline (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ein „entscheidender Hebel“ sein könne, „um nicht nur Unternehmen, sondern auch ihre Finanzierungspartner zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken“, heißt es.
Tausende von Datenpunkten erfassen
„Dieser Vorschlag kann ein erster wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau sein. Die Fülle der Mitteilungspflichten ist kaum noch handhabbar. Allein im Bereich Nachhaltigkeit muss ein durchschnittliches Finanzinstitut in Deutschland jedes Jahr Tausende von Datenpunkten erfassen. Das bindet wertvolle Ressourcen und behindert die Betreuung unserer Kundinnen und Kunden“, sagte Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, laut Mitteilung. Der Verband der Sparkassen fordert demnach eine „kluge Umsetzung des Vorschlags“, die sich auf das Wesentliche konzentrieren solle. „Wir brauchen eine intelligente Reduktion, die ausschließlich die relevanten Datenpunkte fokussiert. Was nicht direkt zur Nachhaltigkeit oder zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt, sollte gestrichen werden“, betonte Schriever.
Moratorium gefordert
Die Vielzahl der verabschiedeten Rechtsakte sei zudem eine Belastung für viele Unternehmen: „Seit 2019 hat die EU mehr als 13.000 Rechtsakte verabschiedet – verglichen mit etwa 3.500 Gesetzen auf Bundesebene in den USA. Diese Schieflage belastet besonders kleine und mittlere Unternehmen und erschwert den Wettbewerb für europäische Akteure“, warnte Schriever.
Um Unternehmen nachhaltig zu entlasten, fordert der Verband zudem ein Moratorium für neue Berichtspflichten. „Bis 2030 sollten keine neuen Regulierungen eingeführt werden, solange die bestehenden Anforderungen nicht umfassend evaluiert sind“, so Schriever. Während die USA Unternehmen durch flexiblere Regelungen mehr Spielraum gäben, bleibe Europa durch regulatorische Komplexität hintan und dies lasse der Wirtschaft kaum Luft zum Atmen.
Wie der DSGV weiter schreibt, sieht er die Chance, durch den Vorschlag der EU-Kommission einen praxisnahen Bürokratieabbau zu entwickeln. „Dieser Prozess sollte nicht nur Verordnungen der Kommission, sondern auch von nachgeordneten Behörden umfassen und gemeinsam mit der Wirtschaft und den Finanzakteuren gestaltet werden. Nur so sichern wir eine Regulierung, die Effizienz und Innovation fördert – und nicht bremst“, sagte Schriever.
Autoren: Daniela EnglertSchlagworte: ESG-Berichtspflichten | Nachhaltigkeit/ESG-konformes Investieren | Politik/Regulierung
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