Recht, Steuer & IT
2. Oktober 2024

Bafin übernimmt Esma-Leitlinien zu Fondsnamen

Erstmals europaweit einheitliche Vorgaben zu ESG-bezogenen Begriffen im Fondsnamen. Stärkung des Vertrauens in Fondsprodukte.

Die Bafin hat den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) zu Fondsnamen zugestimmt und wendet sie uneingeschränkt an. In ihrer Mitteilung verweist die deutsche Aufsichtsbehörde hierzu auf das Comply-or-Explain-Verfahren

Die neuen Regeln geben vor, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt, Soziales, gute Unternehmensführung oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann. Damit gebe es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben.

Laut Bafin ist der Name oft die erste Information, die Anleger zu einem Fonds wahrnehmen. Der Name könne daher erheblich beeinflussen, ob und wie sie ihr Geld investieren. Die neuen Regeln sollen vermeiden, dass Anleger durch nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Fondsnamen irregeführt werden – und somit das Vertrauen in die Produkte stärken.

Fonds, die beispielsweise den Begriff „Umwelt“ im Namen verwenden, müssen nach den Esma-Leitlinien nunmehr 80 Prozent des Fondsvermögens ökologisch nachhaltig investieren. Zusätzlich muss das Fondsmanagement bestimmte Mindestausschlüsse beachten. Das heißt: Es darf in gewisse Unternehmen nicht investieren – etwa in solche, die ihr Geld hauptsächlich mit dem Abbau von Braun- und Steinkohle verdienen.

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