Pensionsfonds
23. September 2024

Pensions: IVS für konstante Abzinsung mit 3,25 Prozent

Aktuelle HGB-Zinskonzeption nicht sachgerecht. Stefan Oecking ist neuer IVS-Vorsitzender.

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. schlägt einen konstanten Abzinsungssatz von 3,25 Prozent für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen vor. Der Vorschlag findet sich im Positionspapier „Handelsrechtliche Abzinsung bei Pensionsverpflichtungen“. Das Papier adressiert laut IVS die vielfache Kritik am derzeitigen handelsrechtlichen Zinsansatz und untermauert die Forderung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nach einem festen Abzinsungssatz.

Markt hat nicht immer recht

„Derzeit werden Pensionsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz in Anlehnung an die internationale Rechnungslegung auf Basis der Marktzinssätze für hochwertige Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag abgezinst“, erläutert Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS. Im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung müssen die Effekte von Marktwertschwankungen im deutschen Handelsrecht jedoch vollständig erfolgswirksam erfasst werden, was die Notwendigkeit eines Glättungsmechanismus für den Abzinsungssatz mit sich bringt. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde der Abzinsungssatz seit dem Jahr 2010 zunächst als siebenjähriger, ab 2016 dann als zehnjähriger Durchschnittszins ermittelt.

Für IDW als auch IVS ist diese Zinskonzeption nicht sachgerecht. Sie entspreche weder den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen noch habe sie sich in der Praxis bewährt. Das IDW hat sich im September 2023 darüber hinaus explizit für einen konstanten Zins zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen ausgesprochen, wobei Überlegungen aus der Solvency II-Bewertung von Versicherungsverpflichtungen, insbesondere die Ultimate Forward Rate, als Ansatzpunkte genannt wurden.

Aus aktuarieller Sicht wird ein Abzinsungssatz als zielführend angesehen, der sich aus der langfristigen Inflationserwartung zuzüglich einer nachhaltigen Realverzinsung zusammensetzt. Die langfristige Inflationserwartung wird dabei in Höhe des symmetrischen Inflationsziels der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 2,0 Prozent per annum angesetzt. Die langfristige Realverzinsung wird aus volkswirtschaftlichen Überlegungen abgeleitet, die zu einer Realrendite in der Größenordnung von 1,25 Prozent beziehungsweise innerhalb einer Bandbreite von 1,0 bis 1,5 Prozent führen. „Vor diesem Hintergrund hält das IVS einen konstanten Abzinsungssatz in Höhe von 3,25 Prozent für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen für sachgerecht“, resümiert Björn Ricken, Vorstandsmitglied des IVS und Leiter der Arbeitsgruppe HGB-Zins. Anpassung erscheinen dem IVS nur dann erforderlich, wenn grundlegende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder gesamtwirtschaftliche Strukturbrüche eintreten, die das nachhaltig erzielbare BIP-Realwachstum oder das Inflationsziel der EZB beeinflussen

Das IVS-Führungspersonal stellt sich neu auf

Zudem informierte der IVS in der vergangenen Woche über eine Personalie: Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde Stefan Oecking zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende Dr. Friedemann Lucius werde sich als einer seiner Stellvertreter unvermindert einbringen. Neben ihm wurde Dr. Nicola Döring, ebenfalls langjähriges Mitglied des IVS-Vorstandes, zur Stellvertreterin gewählt.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert