Pensionskassen
18. September 2024

Aktuare wollen flexiblere Renten

Friedemann Lucius: Rentenphase muss attraktiver werden. Appell an Gesetzgeber, mehr Vertrauen in die Gestaltungskompetenz der Betriebspartner zu haben.

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen wirbt für Reformen bei Betriebsrenten. Aus aktuarieller Perspektive seien mehr Flexibilität in der Rentenphase und höhere Startrenten nötig. Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des IVS, stellt fest: „Insbesondere die frühe Rentenphase kann und muss attraktiver werden. Dann wird auch deutlich, dass lebenslange Renten aufgrund der Überschussbeteiligung erheblich früher als mit 100 Jahren eine positive Beitragsrendite erzielen“. Er betont jedoch zugleich: „Eine lebenslange Rente ist kein Auszahlungsplan, sondern eine Versicherung dagegen, dass der Rentnerin oder dem Rentner das Geld ausgeht.“

Das IVS fordert mehr Flexibilität für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten. Derzeit müssen bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung laufender Renten verwendet werden, wenn die Versorgungseinrichtungen dem Arbeitgeber das Rentenanpassungsrisiko abnehmen wollen. Das führt zu niedrigen Startrenten, die erst allmählich durch die Zuteilung von Überschüssen ansteigen und am höchsten sind, wenn die Rentnerin oder der Rentner verstirbt.

Schwankungen mit garantiertem Mindestniveau

Die Alternative des IVS: Der Gesetzgeber soll bei Pensionskassen und Direktversicherungen höhere Startrenten ermöglichen, die je nach Kapitalanlageentwicklung nicht nur steigen, sondern auch sinken können, aber zu keinem Zeitpunkt ein garantiertes Mindestniveau unterschreiten. „Damit wird auch dem Bedürfnis vieler Menschen entsprochen, die mit Schwankungen weniger Probleme haben. Sie wollen lieber eine nicht garantierte Rente von 140 Euro im Monat erhalten, die um diesen Betrag schwanken, aber niemals unter 100 Euro sinken kann, als eine garantierte Rente von 100 Euro, die in 20 Jahren vielleicht auf 160 Euro steigt“, resümiert Lucius.

BRSG II soll Spielraum geben

Das IVS setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren für mehr Flexibilität in der Rentenphase ein. Bislang seien die Vorschläge jedoch nicht in den Gesetzesentwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) aufgenommen worden. „Offenbar besteht immer noch eine weit verbreitete Aversion gegen das Risiko, dass eine einmal gezahlte Rente auch wieder sinken kann“, vermutet Lucius. „Die Chance auf höhere Renten wird niedriger bewertet als das Risiko des Absinkens“. Das IVS appelliert an den Gesetzgeber, mehr Vertrauen in die Gestaltungskompetenz der Betriebspartner zu haben und ihnen die Gestaltung der Rentenphase zu überlassen.

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