Recht, Steuer & IT
16. September 2024

GLS Bank warnt vor ESG-Aufweichung

Bund und Finanzindustrie gegen Ausschluss von Rüstung. GLS Bank: Rüstungsfinanzierung ist staatliche Aufgabe.  

Die GLS Bank will Investitionen in Rüstung weiterhin ausschließen und warnt vor einer weiteren Aufweichung des Nachhaltigkeitsbegriffs. Die nachhaltig ausgerichtete Bank mit Sitz in Bochum reagierte mit dieser Mitteilung offenbar auf Berichte aus der vergangenen Woche, dass Politik und Teile der Finanzbranche planen, Rüstung als nachhaltig zu klassifizieren.

Wie die GLS Bank mitteilt, soll laut bisher bekannter Teile eines Strategiepapiers der Bundesregierung die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie über die ESG-Regeln Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Dem Manager Magazin sagte der BVI, dass das Aufgeben des Ausschlusses der Rüstungsindustrie „ein wichtiger Schritt hin zur EU-weiten Standardisierung der Mindestanforderungen an nachhaltige Fonds“ sei. Nicht diskutiert werde jedoch von Regierung und Verbänden über den Ausschluss von sogenannten geächteten Waffen.

Die GLS Bank hält diesen Weg für falsch. Wie Gas und Atomkraft seien auch Rüstungsgüter nicht nachhaltig – weder sozial oder ökologisch, noch sorgen sie zwangsläufig für Sicherheit. „Die Produktion von Waffen, ihr Export und ihr Einsatz sind nicht nachhaltig! Krieg ist nicht nachhaltig. Dividenden aus zur Kriegsführung hergestellten Gütern können daher ebenfalls nicht nachhaltig sein“, sagt Aysel Osmanoglu, Vorstandssprecherin der GLS Bank.

Die Kapitalisierung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie führe in eine unnötige Wachstumsspirale. „Das Einsammeln von Kapital auf diesem Weg generiert ein wirtschaftliches Interesse, den Umsatz von Rüstungsgütern zu erhöhen. Die Idee, dass nur so viele Waffen produziert werden, wie es zu Verteidigung braucht, wird ad absurdum geführt. Dieses System wollen wir nicht unterstützen“, so Aysel Osmanoglu. Die Bank sei sich jedoch der Erfordernisse einer veränderten Sicherheitspolitik bewusst. Allerdings ist es für die GLS Bank Aufgabe des Staates, Rüstung zu finanzieren.

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