Alternative Anlagen
2. September 2024

Lob und Tadel für Entwurf zum EnWG und EEG

Bundesverband Erneuerbare Energien kommentiert Pläne des BMWK. Mangel bei innovativen Netzanschlusskonzepten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) nimmt Stellung zum aktuellen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser Entwurf wurde am Mittwoch veröffentlicht und am Freitag von dem Verband kommentiert.

Sehr begrüßenswert sind für BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter die Vorhaben zum Energy Sharing, mit denen die Teilhabe der Bürger an der Energiewende und die Akzeptanz für den Ausbau von PV-Parks und Windenergieanlagen gestärkt werden. Schwächen habe der Referentenentwurf jedoch im Bereich der Netzverknüpfung. Zwar werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda adressiert. So kann aus Sicht des BEE beispielsweise der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Leider bleibe der Entwurf jedoch bei innovativen Netzanschlusskonzepten hinter den Möglichkeiten zurück.

„Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbaren-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten. Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“, so Peter.

Ebenfalls fehlen Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen. Negative Strompreise müssten dringend adressiert werden, warnt Peter: „Das Leitprinzip ist hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher-, und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch muss eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden.“

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