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25. August 2023

ICMA-Standards geben Orientierung

Die kontinuierliche Emission von grünen Anleihen mit „zweck­gebundener Erlösverwendung“ (Use-of-Proceeds-Bonds) zeigt, dass diese Bonds bei Emittenten und Investoren nach wie vor die am ­beliebtesten GSS+-Schuldtitel sind. Das ­Kürzel GSS+ steht hierbei für Green, Social und Sustainability Bonds, für Übergangsanleihen (Transition Bonds) sowie nachhaltigkeitsgebundene ­Anleihen (Sustainability-Linked Bonds, SLBs) und Schuldtitel.

Laut der Studie „Sustainable Debt Global State of the Market 2022“ der ­Climate Bonds ­Initiative machten Use-of-Proceeds-Bonds im ­vergangenen Jahr mehr als die Hälfte (57 Prozent) des weltweit ­begebenen GSS+-Emissions­volumens aus. Solche Anleihen stellen zwar ­gute Anlagemöglichkeiten dar, sind jedoch auch mit Heraus­forderungen verbunden.

Die von den Kunden geforderte Berücksichtigung von ESG-­Kriterien bei der Auswahl der Anlagen und die von der Europäischen Union vorangetriebene Regulierung im Bereich nachhaltige Finanzen verstärken die Nachfrage nach GSS+-Schuldtiteln aufseiten der Investoren. Da ein ­verbindlicher Rechtsrahmen fehlt, ­verfügen Emittenten jedoch über viel Freiraum, was ­wiederum bei Anlegern zu Green­washing-Bedenken führt. Die von der International Capital ­Market Asso­ciation (ICMA) entwickelten ­freiwilligen Standards für Green Bonds und ­Social Bonds ­bieten den Emittenten eine Orientierungshilfe und den ­Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit. Ungeachtet dessen ­sollten ­Anleger die ESG-Merkmale der Bonds genau analysieren.

Die bevorstehende Einführung des European Green Bond Standard (EUGBS) dürfte dazu beitragen, diese Last vom Anleger auf den Emittenten zu verlagern, der künftig strenge Anforderungen ­erfüllen muss. Der EUGBS wird potenziell die Vorgaben der EU-Taxonomie und die übrige Sustainable-Finance-Regulatorik ­mit aufnehmen. Dies könnte jedoch den Pool der in Frage kommenden Anleihen verkleinern.

Wir bei Carmignac ­glauben, dass die ­strengere Regulierung dazu beitragen wird, die Qualität solcher Use-of-Proceeds-Bonds zu ­steigern. Sustainability-Linked Bonds können jedoch eine Alternative für Emittenten sein, die nicht ­unbedingt in der Lage sind, UoP-Anleihen zu emittieren. Dies kann beispielsweise in Sektoren der Fall sein, wo versucht wird, ­eine Transition der Geschäftstätigkeit einzuleiten. Zwar gibt es ­international anerkannte Mindeststandards, doch ist die ­Emission von SLBs nach wie vor nicht reguliert und muss daher von den ­Anlegern genau geprüft werden.

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