Bafin publiziert neue Sterbetafeln
Änderungen seien nur „sehr geringfügig“. Entwickelt wurden neue Tafeln vom PKV-Verband.
Die Bafin hat neue Sterbetafeln veröffentlicht. Entwickelt hat diese wie schon in den Vorjahren der Verband der privaten Krankenversicherung, PKV. Wie die Bafin mitteilt, unterscheiden sich die Sterbewahrscheinlichkeiten nur sehr geringfügig von denen der letzten Veröffentlichung.
Die Sterbetafeln würden die allgemein gültige aktuarielle Denomination verwenden. Wie die Aufsicht informiert, entspricht demnach qx beziehungsweise qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann beziehungsweise eine Frau im nächsten Lebensjahr versterben. Ein Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176). Die Finanzaufsicht Bafin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV–2024 berücksichtigen, wenn sie ab dem 1. Januar 2024 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Asset Liability Management (ALM)
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