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8. Dezember 2021

Private Banken streichen Einlagensicherung für professionelle Anleger

Neueinlagen sind ab 2023 nicht mehr geschützt. Für Stiftungen und karitative Einrichtungen gelten künftig Obergrenzen.

Die privaten Banken in Deutschland reduzieren ihre Einlagensicherung und das betrifft vor allem institutionelle und andere professionelle Anleger. Für Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlichrechtliche Körperschaften und Anstalten gilt ab dem 1.1.2023, dass Neuanlagen nicht mehr der Einlagensicherung unterliegen. Für bereits veranlagte Gelder gilt Bestandsschutz. Betroffen von der Entscheidung sind nach Auskunft des Bankenverbands auch Altersvorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen und Versorgungswerke. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.

Konsequenzen aus Greensill

Christian Sewing in seiner Funktion als Präsident des Bankenverbandes bezog sich denn auch in einem schriftlichen Statement ausdrücklich auf den Fall der Greensill-Bank, im Zuge deren Insolvenz auch viele deutsche Kommunen Millionensummen an Einlagegeldern verloren. „Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen. Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“  Ein wesentlicher Teil der in den vergangenen Jahren an Kunden aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ausgezahlten Gelder sei nicht an Privatkunden, sondern an professionelle Einleger geflossen.

Zunächst fünf Millionen für Stiftungen

Während Stiftungen und karitative Einrichtungen weiter einer Einlagensicherung unterliegen (sie werden wie Privatanleger behandelt), gelten künftig auch für diese Einrichtungen bestimmte Obergrenzen. So werden ab dem 1.1.2023 nur noch Gelder in Höhe von maximal fünf Millionen Euro geschützt. In einer Übergangsphase soll der Schutz in zwei Stufen nochmals abgesenkt werden auf maximal drei Millionen zum 1.1.2025 und maximal eine Million zum 1. Januar 2030. Auch Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.

Höhere Obergrenzen für Corporates

Auch für Unternehmen und Institutionen wird es Obergenzen geben: Maximal 50 Millionen sind ab 1.1.2023 geschützt, maximal 30 Millionen ab 2025 und ab dem Jahr 2030 wird es dann nur noch eine Einlagensicherung über maximal zehn Millionen Euro geben. Auch sollen Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten nicht mehr unter die Einlagensicherung fallen.

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