„Wir können noch mehr tun“
Interview mit Sikko von Katwijk, Executive Sponsor for Sustainability CACEIS Group und Managing Director CACEIS in den Niederlanden, und Jimmy Greer, Vice President Outreach and Research, Moody’s ESG Solutions
Wird dem Fit-for-55-Klimaplan Erfolg beschieden sein?
Sikko von Katwijk: CACEIS und die Credit Agricole Gruppe sind engagierte und überzeugte Nachhaltigkeits-Akteure. Die Regulierung spielt eine bedeutende Rolle, um in allen Branchen eine nachhaltige Dynamik zu schaffen. Insofern kann auch der Bankensektor als klarer Treiber für den allgemeinen ökologischen Wandel fungieren, den alle Unternehmen nun vollziehen müssen. Auf der ganzen Welt gibt es zahlreiche Pläne und Initiativen, die diesen Wandel unterstützen.
Die Frage ist nicht, ob er erfolgreich sein wird. Denn es ist bereits ein Erfolg, wenn er Einzelpersonen, Unternehmen und Staaten zum Handeln bewegt. Der Klimawandel wird uns alle in den kommenden Jahrzehnten herausfordern. Nachhaltigkeit muss in den Unternehmensalltag integriert werden.
In dieser Hinsicht besitzt die Asset-Management-Branche das Potenzial, ein Umdenken in der Unternehmensführung und bei strategischen Prioritäten in Richtung Nachhaltigkeit herbeizuführen. Als Asset Servicer unterstützt CACEIS die Kunden, Asset Manager, institutionelle Anleger, Pensionsfonds, Private-Equity-Fonds und andere dabei, ihr Portfolio nicht nur im Hinblick auf die Finanzberichterstattung, sondern nun auch außerhalb der klassischen Finanzkennzahlen zu verstehen.
Wir können jedoch noch mehr tun. Deshalb bereiten wir eine neue Reihe spezieller ESG-Dienstleistungen vor, die sich nicht allein auf die Regulierung beziehen.
Wie reportet man Biodiversität?
Jimmy Greer: Die Risiken hinsichtlich der Biodiversität gelangen immer mehr auf die Tagesordnung von Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern. Auf gesetzlicher Ebene schreibt die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten vor, dass die Aktivitäten eines Unternehmens die Kriterien der Biodiversität „zur Vermeidung signifikanter Schäden“ erfüllen müssen. Auch die Offenlegungsverordnung der EU schreibt vor, dass Finanzinstitute über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen berichten, auch mit Blick auf die Biodiversität.
Die Aktivitäten zur Erweiterung der Richtlinien für die Berichterstattung zur Biodiversität innerhalb bestehender nicht-finanzieller Rahmenbedingungen befinden sich zwar noch im frühen Entwicklungsstadium, nehmen jedoch immer mehr Fahrt auf. So wurde beispielsweise die Task Force for Nature-related Financial Disclosures (TNFD) ins Leben gerufen, um in Sachen Biodiversität das zu erreichen, was die Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für unternehmensspezifische Klimarisiken erreicht hat. Ihr oberstes Ziel ist es, die Umlenkung der Kapitalströme weg von umweltzerstörenden Aktivitäten zu unterstützen. Der Entwurf des Rahmenwerks soll 2022 veröffentlicht werden.
Wir sind überzeugt, dass Auswirkungen, Abhängigkeiten und Governance entscheidende Komponenten bei der Bewertung von Biodiversitäts-Risiken sind. Heute können Anleger bestehende Instrumente für die Bewertung der Exposition von Portfolios gegenüber Biodiversitätsrisiken nutzen, welche die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Biodiversität, seine Abhängigkeit vom Naturkapital und seine Governance von Biodiversitätsrisiken messen.
Rasch aufkommende Fernerkundungstechnologien in Form von Drohnen, luftgestützten Lasern und neuen Satellitensensoren tragen ebenfalls dazu bei, den Zustand der Biodiversität und der Ökosysteme weltweit in sehr hoher Auflösung zu erfassen.
Im jüngsten Bericht unserer Forschungsabteilung vom Mai 2021 stellten wir fest, dass bei etwa 38 Prozent der bewerteten Anlagen von über 5.000 Großunternehmen weltweit mindestens eine Anlage mit dem Verlust von Lebensräumen einhergeht. Künftig werden verstärkt neue Technologien und Daten genutzt, um zusätzliche Indikatoren für die Erfassung der Auswirkungen von Unternehmen auf die Biodiversität zu entwickeln.
Gibt es Reporting-Standards für soziale Nachhaltigkeit?
Greer: Es stimmt, dass soziale Erwägungen insbesondere während der Covid-19-Pandemie stärker in den Vordergrund traten. Sie lagen aber schon immer im Fokus der Unternehmensführung und der Managementprozesse, die breitere Interessensgruppen in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Aufbauend auf grundlegenden internationalen Referenztexten wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und dem UN Global Compact, sind soziale Faktoren in den übergreifenden Grundsätzen für verantwortungsvolle Unternehmensführung gut vertreten. Dies umfasst auch soziale Fragen, die die Unternehmen betreffen, einschließlich der breiteren gesellschaftlichen Auswirkungen von Waren und Dienstleistungen sowie anderer Auswirkungen auf Belegschaft, Lieferanten und Gemeinschaft.
Aus unserer Sicht bei Moody’s bleiben Herausforderungen bei der Offenlegung in bestimmten sozialen Bereichen bestehen, da es an standardisierten und wissenschaftlich fundierten KPIs mangelt, die sektorübergreifend verglichen werden können (wie zum Beispiel bei Treibhausgasemissionen). Dennoch bieten viele Rahmenwerke – vor allem die weit verbreitete Global Reporting Initiative (GRI) – methodische Ansätze für Management und Berichterstattung sozialer Belange. Die European Financial Reporting Advisory Group schloss sich mit der GRI und anderen zusammen, um die Entwicklung von europäischen Standards für die nachhaltige Berichterstattung zu unterstützen. Zudem plant die EU die Entwicklung einer Sozialtaxonomie, um ihr gesamtwirtschaftliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten zu verbessern.
Moody’s ESG-Analysten beurteilen und berücksichtigen bis zu 38 verschiedene ESG-Kriterien für ESG-Bewertungen. Die Hälfte dieser Kriterien bezieht sich auf soziale Fragen, die von der Umstrukturierung von Unternehmen über Gesundheit und Sicherheit bis hin zu Kundenbeziehungen und den gesellschaftlichen Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen reichen.
Welche Dienstleistungen bietet eine Verwahrstelle den Fonds nach Artikel 6, 8 oder 9 unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen?
Von Katwijk: Es ist die Entscheidung des Asset Managers, ob er den Fonds nach Artikel 6, 8 oder 9 auflegt. Die Nachfrage der Anleger geht jedenfalls mehr und mehr in Richtung nachhaltiger Fonds. Es ist nicht allein eine Frage der „finanziellen Performance“, sondern auch der „Marktrelevanz“. Es ist auch kein Zufall, dass der europäische Marktführer für Asset Management – Amundi – bis Jahresende ESG-Kriterien in alle Fonds aufnimmt.
Beim Asset Servicing können wir alle aufsichtsrechtlichen Kontrollen durchzuführen, unabhängig von der Art des Fonds (zum Beispiel Marktgerechtigkeit, Anlagegrenzen und so weiter). Diese Kontrollen umfassen auch alle Aspekte der Nachhaltigkeit, die die Satzung des jeweiligen Fonds enthält.
Wie schwierig ist es bei alternativen Dachfonds, ESG-Berichte zu erstellen?
Von Katwijk: Der so genannte „Look-through“ war schon immer ein schwieriges Unterfangen, sowohl im finanziellen als auch im nicht-finanziellen Berichtswesen. Aufgrund unserer Größe bekommen wir jedoch viele Portfolios, in die unsere Kunden investieren, die Verwahrung oder in die Fondsadministration. Darüber hinaus zentralisiert unsere Plattform „TEEPI – The Funds Network“ auch die Daten externer Fonds. Auf dieser Grundlage haben wir prinzipiell einen Weg gefunden, recht genaue Reports für Dachfonds zu erstellen.
Die Herausforderung besteht eher darin, Zugang zu den entsprechenden ESG-Daten zu bekommen. Bei den üblichen Aktien gibt es viele Anbieter mit einem riesigen Angebot an Daten, und diese stimmen leider nicht immer miteinander überein. Bei alternativen Anlagen in der Private-Equity-Welt gibt es dagegen eine Fülle von Daten, für die spezielle Studien von ESG-Experten beauftragt werden müssen, was zusätzliche Kosten für das Asset Management bedeutet. Aufgrund dieser gesamten Komplexität beschlossen wir, uns bei der Erstellung der Abschlussberichte für unsere Kunden auf ESG-Experten wie Moody’s ESG Solutions und Sustainalytics zu verlassen.
Wie gehen Sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse Ihrer Kunden in Bezug auf die Tiefe der ESG-Berichterstattung ein?
Von Katwijk: Tatsächlich ist hier der Informationsbedarf der Kunden recht unterschiedlich. Wir unterscheiden grob zwischen drei verschiedenen Interessensgruppen:
– Die erste Gruppe nimmt in erster Linie eine Beobachterperspektive ein und erwartet eine Berichterstattung zu Informationszwecken für ihre wichtigsten Interessensgruppen. Sie sollte auf einer festen Methodik und angemessenen Details beruhen sowie eine einheitliche und vergleichbare Sicht auf das gesamte Portfolio auch bei verschiedenen Asset Managern bieten.
– Die zweite Gruppe möchte die aufsichtsrechtliche ESG-Berichterstattung auslagern.
– Die dritte Gruppe sind Kunden oder Asset Manager, die in ihrem Portfolio-Management aktiv mit Berichten oder Meldedaten arbeiten. Insofern wird hier eine sehr umfassende ESG-Berichterstattung oder eine an verschiedene ESG-Datenanbieter angebundene Anwendung mit Analysefunktionen erwartet.
Verwahrstellen werden in Zukunft nicht alle Interessensgruppen gleichermaßen mit einer einzigen ESG-Berichterstattung bedienen können. Vielmehr sollten sie in der Lage sein, unterschiedliche Qualitäten bei der Tiefe der Berichterstattungs-Tools für die jeweilige Interessensgruppe anzubieten, wenn möglich zusammen mit Partnern.
Wenn jedoch die Berichterstattung das primäre Bedürfnis ist, das an uns herangetragen wird, sind ESG-Lösungen nicht nur als solche zu verstehen. Wir arbeiten an der Entwicklung von Mehrwertdiensten, wie zum Beispiel Echtzeit-Alarmierung bei ESG-Verletzungen, Kohlenstoff-Kompensations-Services für Fonds, ‚Was-wäre-wenn-Analysen‘ im Vorfeld von Transaktionen und so weiter.
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