Staatsanwalt durchsucht Versorgungswerk: Verdacht der schweren Untreue
Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen Mitglieder des Verwaltungsausschusses. Investitionen in Biogasanlagen „gefloppt“.
Wegen des Verdachts der schweren Untreue ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Verantwortliche eines Versorgungswerks für Ingenieure. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) haben die Ermittler im September 2021 Büroräume in der Geschäftsstelle Schwerin durchsuchen lassen. Demnach handelt es sich um das berufsständische Versorgungswerk der Ingenieure Mecklenburg-Vorpommerns.
Wie es in dem Bericht heißt, seien Investitionen in Biogasanlagen „gefloppt“. Laut NDR geht es um Verluste von bis zu drei Millionen Euro. Nach Informationen der Wochenzeitung „Die Zeit“ wird den Beschuldigten vorgeworfen, Gelder für die Altersversorgung der Ingenieure „zweckwidrig verwendet zu haben“. Bisher bestehe nur ein Anfangsverdacht.
„Nicht planmäßig gelaufenes Investment“
Ermittelt werde gegen drei Mitglieder des Verwaltungsausschusses. Bei den Durchsuchungen seien Unterlagen und Beweismaterial sichergestellt worden. Gegenüber dem NDR sprach das Versorgungswerk der Ingenieure „von einem nicht planmäßig gelaufenen Investment“. Auf die Mittel für die Altersversorgung werde sich das aber kaum auswirken, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft erklärte laut dem Bericht, ein Ende der Ermittlungen sei nicht absehbar, der Ausgang des Verfahrens sei offen.
Versorgungswerk wurde 1995 gegründet
Das Ingenieurversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern wurde 1995 gegründet und ist eine selbstverwaltete Einrichtung des Berufsstandes der Ingenieure zur Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung. Zum sogenannten Teilnehmerkreis gehören seit 1998 auch die Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen sowie seit 2002 die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Berufsständische Versorgung ist die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Die berufsständische Versorgung wird durch auf landesrechtlicher Grundlage errichtete Versorgungseinrichtungen – in der Regel rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Teil auch Sondervermögen der jeweiligen Berufskammern – erbracht.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Altersversorgung | Versorgungswerke
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar