Administration
9. Dezember 2020

Nur ein Dax-Wert mit „hervorragender“ Corporate Governance

DVFA analysiert Dax und M-Dax-Werte. Leichte Verbesserung im M-Dax.

Die DVFA durchleuchtete mit ihrer Scorecard for Corporate Governance die in den Indizes Dax und M-Dax enthaltenen Unternehmen. Berücksichtigt sind Unternehmen, die zum 3. September 2020 den beiden Indizes angehörten. Ausländische Gesellschaften wurden nicht berücksichtigt, da sie keine Entsprechenserklärung abgeben müssen. Die geänderte Struktur des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Anforderungen von Arug II wurden in der DVFA Scorecard 2020 erstmalig berücksichtigt.

Munich Re mit bester Corporate Governance

Im Dax erreichte nur die Munich RE die höchste Kategorie mit dem Prädikat „hervorragend“. Die Wertung „sehr gut“ erzielten insgesamt 18 Unternehmen. Auf die Plätze 2 bis 10 schafften es in dieser Reihenfolge: BASF, Deutsche Börse, Deutsche Post, Daimler, Bayer, Eon, RWE, SAP und Allianz.

Elf M-Dax-Werte „sehr gut“

Im M-Dax schnitten 2020 ehemalige Dax-Unternehmen grundsätzlich besser ab. Elf Unternehmen erreichten die Wertung „sehr gut“. Auf den Plätzen 1 bis 10 liegen in dieser Reihenfolge: Aareal Bank, Commerzbank, Pro Sieben, Thyssenkrupp, Lanxess, Aurubis, Metro, Uniper, K+S, Evonik. Drei Unternehmen fallen in die letzte Kategorie, wo dringend Verbesserungen angeraten werden.

Insgesamt ist für den M-Dax eine leichte Verbesserung der durchschnittlichen Bewertung gegenüber dem Vorjahr festzustellen, kommentiert die DVFA die Ergebnisse. Die Unternehmen im Dax schneiden im Durchschnitt etwas schlechter ab als zuvor. Die Analyse zeigt allerdings auch, dass ein Drittel der Dax-30-Unternehmen beziehungsweise über 87 Prozent der M-Dax-Werte noch Nachholbedarf aufzeigen, um mehr als 80 Prozent der Punkte (Schwellenwert für „sehr gut“) erreichen zu können.

Generell merkt die DVFA an, dass die virtuellen Hauptversammlungen in diesem Jahr insbesondere im Themenblock „Aktionäre und Hauptversammlung“ zu positiven Veränderungen geführt haben. So war unter anderem eine erhöhte Transparenz im Vorfeld der Hauptversammlung zu verzeichnen. Außerdem wurden Abstimmungen noch in der Hauptversammlung ermöglicht. Darüber hinaus wurden regelmäßig nicht nur die Reden von Vorstand und Aufsichtsrat, sondern auch die Generaldebatte übertragen. All das habe zu besseren Ergebnissen geführt, allerdings könne daraus nicht geschlossen werden, dass sich die Rechte der Aktionäre dadurch verbessert haben, da die virtuelle Hauptversammlung eine Teilnahme der Aktionäre im klassischen Sinne gar nicht ermöglicht. Insofern gab es hierfür zwar in diesem Jahr mehr Punkte, es wird sich aber in der kommenden Saison zeigen, was davon tatsächliche Verbesserungen sind.

Über das neue Vergütungssystem haben einige Gesellschaften bereits 2020 abgestimmt und die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund haben sie im Themenblock „Vorstand“ besser abgeschnitten als diejenigen, die bis 2021 warten.

Beim Thema „Aufsichtsrat“ besteht aus DVFA-Sicht insbesondere bei der Besetzung des Prüfungsausschusses noch großes Verbesserungspotential. Oftmals ist der Ausschuss oder dessen Vorsitzender nicht unabhängig. Auch fehlt häufig ein zweiter Financial Expert. Bei den Arbeitnehmervertretern im Prüfungsausschuss ist die nötige Qualifikation regelmäßig nicht ersichtlich. Ein ESG-Experte im Aufsichtsgremium ist eine Seltenheit.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert