Versorgungswerke
10. Dezember 2019

Gesundheitsbewusste Zahnärzte

Die Versorgungsanstalt der Zahnärzte Rheinland-Pfalz hat einen großen Immobilien- und einen kleinen Healthcare-Schwerpunkt. Das Investoren-Interview mit Patrick Eisele von portfolio institutionell.

Das anspruchsvolle Umfeld schult den Innovationsgeist von Kapitalanlegern. Ein Beispiel ist die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, VARLP. Diese legt erfolgreich ihre Gelder breit diversifiziert an, hat einen großen Immobilien- und einen kleinen Healthcare-Schwerpunkt. Darüber sprachen Präsident Dr. Gert Beger und Direktor Dr. Matthias Ermert von der VARLP sowie Claus Sendelbach, Geschäftsführer der Apo Asset, mit portfolio institutionell.

Herr Dr. Beger, Zinsen und Langlebigkeit gelten als die beiden großen Herausforderungen für berufsständische Versorgungswerke. Gilt dies auch für die VARLP?

Dr. Gert Beger: Die Zinssituation ist eine Herausforderung für alle institutionellen Anleger. Den Rechnungszins zum Ende jedes Geschäftsjahres darzustellen, ist in der Niedrigzinsphase nicht einfach. Früher konnte man vermeintlich risikolose festverzinsliche Wertpapiere kaufen und dann auf die Zinszahlungen warten. Daher hatten wir über die Hälfte unserer Anlagen in dieser Vermögensklasse angelegt. Leider ist es auf Grund von Fälligkeiten und Kündigungen gerade noch ein Viertel – Tendenz weiter fallend. Deshalb müssen wir uns heute in der Kapitalanlage viel breiter und als kleines Versorgungswerk auch kleinteiliger aufstellen. Glücklicherweise haben wir damit schon frühzeitig begonnen. Seit fast zwei Dekaden konnten wir eine konstante Nettorendite von vier Prozent erwirtschaften. Das ist uns auch in den vergangenen Jahren gelungen. Darum sind die Teilnehmer auch bereit, mehr als die Pflichtbeiträge einzuzahlen, sprich Zuzahlungen zu leisten. Des Weiteren muss die Langlebigkeit bei den Rentenzahlungen berücksichtigt werden. Die ABV-Sterbetafeln zeigen, dass Freiberufler und speziell Ärzte beziehungsweise Zahnärzte eine Lebenserwartung haben, die drei bis fünf Jahre über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt.

Wie hoch ist der Rechnungszins?

Beger: In den vergangenen 20 Jahren haben wir den Rechnungszins sukzessive von 4,5 auf nunmehr drei Prozent gesenkt.

War es schwierig, die Kürzungen des ­Rechnungszinses zu vermitteln?

Beger: Nein. Mit einem geringeren Rechnungszins erhöht sich die Deckungsrück­stellung und damit die Sicherheit für die ­Teilnehmer. Und was wir zudem über dem Rechnungszins hinaus erwirtschaften dient der Leistungsverbesserung. Das ist für die Teilnehmer leicht nachvollziehbar.
Zahnärzte sind auch wirtschaftlich kompetent. Sie wissen, dass es nicht leicht ist, im aktuellen Marktumfeld Renditen von vier Prozent zu erzielen. Darum erfolgen auch in unserem Versorgungswerk die bereits ­erwähnten freiwilligen Zuzahlungen in ­großem Umfang.
Dr. Matthias Ermert: Die Absenkung des Rechnungszinses hat die Versorgungsanstalt dabei schrittweise vollzogen. Es war also nie so, dass die erzielte Rendite den Rechnungszins unterschritten hat und deshalb Handlungszwang bestand. Das trug wesentlich zur Akzeptanz der Absenkungen bei den Teil­nehmern bei, die zugleich die Marktent­wicklung kannten.
Eine weitere Herausforderung ist das ­Spannungsfeld zwischen Marktumfeld und Regulierung. Die Vorgaben werden immer engmaschiger. Die Herausforderung für ­unser Versorgungswerk besteht darin, sich in diesem Korsett so zu bewegen, dass die ­regulatorischen Rahmenbedingungen eingehalten und gleichzeitig vernünftige Erträge erwirtschaftet werden.

Auf welcher ABV-Risikostufe steht die ­Versorgungsanstalt?

Beger: Mit unseren Kapitalanlagen befinden wir uns insgesamt noch in der Risikostufe 2. Die Versorgungsanstalt kratzt aber an der ­Risikoklasse 3, also der obersten Stufe. Wenn wir in diese kämen, würde dies zu nochmals höheren Anforderungen an das Risiko­management führen.
Ermert: Darum achten wir anders als früher bei jedem Investment auf die Risikopunktzahl und die Auswirkung auf die ABV-Risikoklasse. Teilweise nehmen wir auch die ­Möglichkeit wahr, Investments durch die Vornahme von Risiko-Hedges abzusichern und damit zugleich in eine günstigere ­Risikoklasse zu kommen. Andererseits ­kosten diese Absicherungen natürlich Geld. Wir gehen davon aus, eines nicht allzu ­fernen Tages wie viele andere Versorgungswerke in die Risikoklasse 3 zu kommen.
Regulatorisch ist auch noch Einiges im Fluss. Auch die Regulierung muss sich weiterent­wickeln. Wenn im ABV-Risikoleitfaden Staatsanleihen kategorisch mit Risikoklasse 1 und Unternehmensanleihen mit ­Risikoklasse 2 bewertet sind, bildet dies die tatsächlich ­bestehenden Risiken nicht angemessen ab.

Claus Sendelbach, Geschäftsführer der Apo Asset Management, erläutert die Vorteile von Investments in das Thema Healthcare
Claus Sendelbach, Geschäftsführer der Apo Asset Management, erläutert die Vorteile von Investments in das Thema Healthcare.

Beger: Bezüglich Regulierung ist auch ­fraglich, ob diese den Anforderungen von ­berufsständischen Versorgungswerken entspricht. Versorgungswerke haben ein eigenes Profil, auf das die Anlageverordnung in ihrer gegenwärtigen Form nicht mehr passt.
Claus Sendelbach: Der ABV-Leitfaden ist ­unseres Erachtens etwas holzschnittartig, hat aber den Vorteil, pragmatisch zu sein. Wir bekommen von Versorgungswerken oft die Vorgabe, bei der Risikopunktzahl nicht über 180 hinauszugehen, um die Risikoklasse 3 zu vermeiden. Das hat dann zur Folge, dass wir breiter diversifizieren müssen. Die Anfor­derungen unterscheiden sich erfahrungsgemäß auch von Bundesland zu Bundesland.

Wie werden Berufständler in Rheinland-Pfalz beaufsichtigt?

Ermert: Unsere Aufsicht ist beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Sie will nicht, dass wir etwa bei der ALM-Studie oder dem ­Risikobericht nur schematisch Vorgaben ­abarbeiten. Vielmehr möchte die Aufsicht dargelegt bekommen, warum welche Szenarien geprüft wurden und welche ­Erkenntnisse wir aus den Ergebnissen ziehen.
Das ist konstruktiv und für uns absolut nachvollziehbar. Insgesamt begleitet uns unsere Aufsicht aktiv, jedoch ohne rein schematisch vorzugehen. So werden auch Besonderheiten berücksichtigt, die sich aus der Größe des Versorgungswerks ergeben.

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